HOAI-Rechner 2026 –
Architektenhonorar nach HOAI online berechnen
kostenlos & unverbindlich

Mit dem HOAI-Rechner 2026 berechnen Sie Architektenhonorare nach HOAI – kostenlos und unverbindlich. Der Rechner unterstützt HOAI 2021 und HOAI 2013 für Objektplanung Gebäude und ermöglicht die Berechnung für alle Leistungsphasen (LPH 1–9). Ergebnisse können als PDF, Excel (XLSX) oder CSV exportiert werden. Keine Anmeldung erforderlich – alle Funktionen sind sofort nutzbar.
Weitere Informationen zur HOAI, zu Leistungsphasen und zu Architektenkosten finden Sie im Architekturwissen.

Grunddaten

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Die Honorarzone richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe.

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Kosten

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Nur Baukosten (ohne Grundstück, Außenanlagen, Einrichtung).

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z.B. Umbauzuschlag (20-30%)

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Zusätzliche Leistungen außerhalb der HOAI-Grundleistungen.

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z.B. Reisekosten, Modelle, Druckkosten (max. 50%)

Leistungsphasen

Die HOAI teilt die Planungsleistung in 9 Leistungsphasen (LPH) ein. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben:

  • LPH 1: Grundlagenermittlung
    Erfassung der Ausgangslage: Bestandsaufnahme, Grundstücksanalyse, Baurecht, Nutzungsanforderungen, Kostenrahmen. Basis für alle weiteren Planungsschritte.
  • LPH 2: Vorplanung
    Erste Entwurfsideen, Variantenstudien, Machbarkeitsprüfung, Kostenschätzung, Abstimmung mit Bauherren. Entwicklung des Planungskonzepts.
  • LPH 3: Entwurfsplanung
    Ausarbeitung des genehmigungsfähigen Entwurfs, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, 3D-Visualisierungen. Detaillierte Planung für Bauantrag.
  • LPH 4: Genehmigungsplanung
    Erstellung der Bauantragsunterlagen, Koordination mit Fachplanern, Einreichung beim Bauamt, Bearbeitung von Auflagen, Erteilung der Baugenehmigung.
  • LPH 5: Ausführungsplanung
    Detaillierte Baupläne für die Ausführung: Konstruktionsdetails, Materialangaben, Maßangaben, Detailzeichnungen. Grundlage für Handwerker und Bauleitung.
  • LPH 6: Vorbereitung der Vergabe
    Erstellung der Leistungsverzeichnisse (LV), Ausschreibungstexte, Kostenvoranschläge einholen, Vergabeunterlagen zusammenstellen.
  • LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe
    Prüfung und Vergleich der Angebote, Preisverhandlungen, Empfehlung für Auftragsvergabe, Vertragsprüfung, Auftragserteilung.
  • LPH 8: Objektüberwachung (Bauleitung)
    Überwachung der Bauausführung, Qualitätskontrolle, Abnahme von Leistungen, Rechnungsprüfung, Dokumentation, Koordination der Gewerke.
  • LPH 9: Objektbetreuung
    Mängelbeseitigung, Gewährleistungsüberwachung, Übergabe der Dokumentation, Einweisung, Nachbetreuung nach Fertigstellung.

Hinweis: Objektplanung Gebäude hat 9 Leistungsphasen. Sie können einzelne oder mehrere Phasen beauftragen.

Wählen Sie die beauftragten Leistungsphasen aus.

Häufige Fragen zum HOAI-Rechner

Welche HOAI-Versionen werden unterstützt?

Der kostenlose HOAI-Rechner unterstützt HOAI 2021 und HOAI 2013 für die Honorarberechnung. Welche HOAI-Fassung gilt, richtet sich in der Regel nach dem Zeitpunkt, zu dem die Planungsleistungen beauftragt wurden. Der HOAI-Rechner ermöglicht die Berechnung von Architektenhonoraren nach beiden Fassungen.

Wie verlässlich ist dieser HOAI-Rechner?

Die Honorarberechnung basiert auf den offiziellen HOAI-Tabellen der jeweiligen Fassung (HOAI 2013, HOAI 2021). Die Tabellenwerte wurden aus öffentlich zugänglichen Primärquellen (u. a. buzer.de, gesetze-im-internet.de) übernommen, technisch dokumentiert und versioniert. Die Berechnung erfolgt regelkonform mit linearer Interpolation zwischen den Honorartafeln. Der kostenlose HOAI-Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Honorarvereinbarung.

Welches Leistungsbild wird berechnet?

Der HOAI-Rechner unterstützt Objektplanung Gebäude nach HOAI. Dies ist das häufigste Leistungsbild für die Planung von Gebäuden mit 9 Leistungsphasen. Die Honorarberechnung erfolgt für alle Leistungsphasen der Objektplanung Gebäude nach HOAI 2021 und HOAI 2013.

Wie genau ist die Honorarberechnung?

Der HOAI-Rechner verwendet die offiziellen HOAI-Tabellen mit linearer Interpolation zwischen Kostenspannen. Die Honorarberechnung entspricht den offiziellen Honorartafeln der jeweiligen HOAI-Fassung (HOAI 2021, HOAI 2013). Seit 2021 sind HOAI-Honorarsätze nicht mehr verbindlich, dienen aber weiterhin als Orientierungswerte für Architektenhonorare.

Was sind Honorarzonen?

Die Honorarzone richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe. Zone I (85%) für sehr einfache Aufgaben, Zone II (100%) für normale Aufgaben, Zone III (115%) für anspruchsvolle Aufgaben, Zone IV (130%) für besonders anspruchsvolle und Zone V (145%) für außergewöhnliche Aufgaben.

Kann ich Zuschläge und Besondere Leistungen einrechnen?

Ja, der kostenlose HOAI-Rechner ermöglicht die Eingabe von Zuschlägen (z.B. Umbauzuschlag), Besonderen Leistungen und Nebenkosten für die Honorarberechnung. Diese werden zusätzlich zum Basis-Honorar nach HOAI berechnet.

Ist der HOAI-Rechner kostenlos?

Ja, der HOAI-Rechner ist vollständig kostenlos und ohne Registrierung oder Anmeldung nutzbar. Alle Funktionen zur Honorarberechnung nach HOAI stehen sofort zur Verfügung. Die Berechnung von Architektenhonoraren ist kostenfrei.

Kann ich die Berechnung exportieren oder drucken?

Ja, Sie können Ihre Honorarberechnung nach HOAI auf verschiedene Weise weiterverwenden: als PDF speichern, als Excel-Datei exportieren, als CSV exportieren oder direkt drucken. Alle Export-Funktionen sind ohne Anmeldung verfügbar und kostenlos nutzbar.

Woher stammen die Tabellenwerte des HOAI-Rechners?

Die Tabellenwerte für die Honorarberechnung basieren auf den offiziellen Veröffentlichungen zur HOAI (u. a. buzer.de / gesetze-im-internet.de) und wurden für den HOAI-Rechner dokumentiert und versioniert. Die HOAI-Tabellen entsprechen den offiziellen Honorartafeln.

HOAI 2013 oder 2021 – welche Fassung gilt?

Welche HOAI-Fassung für die Honorarberechnung gilt, richtet sich in der Regel nach dem Zeitpunkt, zu dem die Planungsleistungen beauftragt wurden. Für Verträge ab 2021 gilt die HOAI 2021 (Honorarsätze nicht mehr verbindlich, dienen als Orientierungswert). Für Verträge zwischen 2013 und 2020 gilt die HOAI 2013 mit verbindlichen Honorarsätzen. Der kostenlose HOAI-Rechner unterstützt beide Fassungen (HOAI 2021 und HOAI 2013) für die Berechnung von Architektenhonoraren.

Gilt die HOAI auch ohne schriftlichen Architektenvertrag?

Ja, die HOAI gilt auch bei formlosen Verträgen (mündlich, per E-Mail, konkludent). Entscheidend ist der Zeitpunkt der Beauftragung bzw. des Vertragsschlusses, nicht die Form des Vertrags. Auch bei stufenweisen Beauftragungen oder Nachträgen kann die HOAI Anwendung finden. Maßgeblich ist, wann eine vergütungspflichtige Leistung vereinbart wurde.

Wie genau ist ein HOAI-Rechner?

Die Genauigkeit der Honorarberechnung hängt von der Qualität der zugrunde liegenden Tabellenwerte und der Rechenlogik ab. Dieser kostenlose HOAI-Rechner verwendet die offiziellen HOAI-Tabellen der jeweiligen Fassung (HOAI 2021, HOAI 2013) mit linearer Interpolation zwischen den Honorartafeln. Die Tabellenwerte wurden aus öffentlich zugänglichen Primärquellen übernommen, technisch dokumentiert und versioniert. Die Berechnung von Architektenhonoraren erfolgt regelkonform nach HOAI. Seit 2021 sind HOAI-Honorarsätze nicht mehr verbindlich, dienen aber weiterhin als Orientierungswerte.

Auf welcher Grundlage basiert der HOAI-Rechner?

Die Honorarberechnung orientiert sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in den jeweils geltenden Fassungen. Tabellenwerte und Rechenlogik wurden anhand öffentlich zugänglicher Primärquellen geprüft und technisch dokumentiert. Der kostenlose HOAI-Rechner dient der unverbindlichen Orientierung für die Berechnung von Architektenhonoraren und ersetzt keine individuelle Honorarvereinbarung.

Quellen: HOAI (BGBl. I 2020, Nr. 23), buzer.de (Gesetzessynopse), gesetze-im-internet.de

→ Ausführliche Informationen zur HOAI Honorarordnung

Die HOAI-Berechnung dient der Orientierung. Für eine fachliche Einordnung des konkreten Bauvorhabens – ob Neubau, Umbau oder Sanierung – bietet sich eine architektonische Beratung an. Weitere Informationen zu Architektenkosten und Kostenbasis finden Sie im Architekturwissen.