Leistungsphasen nach HOAI –
Planungsprozess einfach erklärt
Die Leistungsphasen nach HOAI gliedern die Architekturplanung in neun Phasen – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Wer mit einem Architekten zusammenarbeitet, begegnet den Leistungsphasen. Dieser Artikel erklärt den gesamten Planungsablauf und Realisierungsprozess eines Bauvorhabens – von der ersten Idee bis zur fertigen Umsetzung. Für Bauherren bedeutet das: Klarheit über den Ablauf und die Möglichkeit, einzelne Phasen gezielt zu beauftragen.
Die Leistungsphasen sind in der Honorarordnung definiert. Sie strukturieren die Planung und schaffen Transparenz: Jede Phase hat klare Aufgaben, klare Inhalte und einen klaren Beitrag zum Gesamtprojekt.
Wichtige Punkte zu Leistungsphasen
- 9 Phasen: Die Planung ist in neun klar definierte Phasen gegliedert – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung
- Flexibilität: Nicht alle Phasen müssen beauftragt werden. Je nach Projekt können einzelne Phasen separat beauftragt werden
- Gruppierungen: Planung bis Genehmigung (LPH 1–4), Ausführungsplanung (LPH 5–7), Bauausführung (LPH 8–9)
- Transparenz: Jede Phase hat klare Aufgaben und einen definierten Honoraranteil nach der Honorarordnung
Die neun Leistungsphasen im Detail
LPH 1 – Grundlagenermittlung
Klärung der Aufgabenstellung, Analyse der Rahmenbedingungen, Bestandsaufnahme. Am Anfang steht das Verstehen: Was ist die Aufgabe? Was sind die Rahmenbedingungen? Was ist vorhanden?
LPH 2–3: Vorplanung und Entwurfsplanung
Erarbeitung erster Planungskonzepte, Variantenuntersuchungen, Kostenschätzung, Ausarbeitung des Entwurfs, Abstimmung der Planung und Kostenberechnung. Die Vorplanung entwickelt erste Lösungsansätze, der Entwurf konkretisiert die Lösung. Mehr zur Planung erfahren Sie im verlinkten Artikel.
LPH 4 – Genehmigungsplanung
Erstellung der Bauantragsunterlagen und Einreichung bei der Baubehörde. Die Genehmigungsplanung bereitet das Vorhaben für die Einreichung vor. Sie stellt sicher, dass alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind.
LPH 5–7: Ausführungsplanung und Vergabe
Detaillierte Durcharbeitung der Planung als Grundlage für die Bauausführung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen, Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vergabeempfehlung. Die Ausführungsplanung geht ins Detail. Details zur Planung und Ausführung finden Sie im entsprechenden Artikel.
LPH 8 – Objektüberwachung
Überwachung der Bauausführung, Kosten- und Terminverfolgung. Die Objektüberwachung (umgangssprachlich auch "Bauleitung" genannt) überwacht die Ausführung. Sie stellt sicher, dass gebaut wird, was geplant wurde – in Qualität, Zeit und Kosten. Details zur Objektüberwachung finden Sie im entsprechenden Artikel.
LPH 9 – Objektbetreuung
Dokumentation, Überwachung der Mängelbeseitigung und Abschlussbetreuung. Nach der Fertigstellung wird dokumentiert, Mängel werden beseitigt und das Projekt wird abgeschlossen.
Einzelleistungen oder Gesamtpaket
Nicht jedes Projekt umfasst alle Leistungsphasen. Je nach Aufgabenstellung können einzelne Phasen separat beauftragt oder sinnvoll vorgezogen werden.
Typische Szenarien:
- Vorplanung (LPH 1–2): Grundlagenermittlung und erste Konzepte – Machbarkeitsstudie, erste Einschätzung, Variantenuntersuchung, bevor große Entscheidungen getroffen werden.
- Planung bis Genehmigung (LPH 1–4): Von der Grundlagenermittlung über Vorplanung und Entwurfsplanung bis zur Genehmigungsplanung – vollständige Planung und Einreichung, ohne Bauausführung.
- Ausführungsplanung (LPH 5–7): Detaillierung der Planung für die Bauausführung, Vorbereitung und Durchführung der Vergabe.
- Bauausführung (LPH 8–9): Bauüberwachung und Objektbetreuung während und nach der Bauausführung.
- Vollständige Projektbegleitung (LPH 1–9): Von der ersten Idee bis zur fertigen Umsetzung – alle Phasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Für Bauherren bedeutet das Flexibilität: Sie können genau die Leistungen beauftragen, die sie benötigen – nicht mehr, nicht weniger.
Warum Leistungsphasen wichtig sind
Die Leistungsphasen schaffen Struktur und Transparenz. Sie machen den Planungsprozess nachvollziehbar und vergleichbar. Bauherren wissen zu jedem Zeitpunkt, wo sie stehen, was als Nächstes kommt und welche Entscheidungen anstehen.
Jede Phase hat ihren Anteil am Gesamthonorar. Die Honorarordnung legt für jede Phase Orientierungswerte für das Honorar fest – das macht die Kosten transparent und nachvollziehbar.
Honoraranteile der Leistungsphasen
Jede Leistungsphase hat ihren Anteil am Gesamthonorar. Die Honorarordnung legt für jede Phase Orientierungswerte für das Honorar fest. Die Honoraranteile beziehen sich auf die anrechenbaren Baukosten und variieren je nach Honorarzone und Projektgröße. Wichtig: Die Honoraranteile beziehen sich auf die anrechenbaren Baukosten, nicht auf Grundstück, Erschließung oder Außenanlagen. Mehr zu Honoraranteilen und Kosten erfahren Sie im verlinkten Artikel.
HOAI-Rechner – Honoraranteile berechnen
Mit dem kostenlosen HOAI-Rechner können Sie die Honoraranteile für einzelne Leistungsphasen oder das Gesamthonorar berechnen. Der Rechner unterstützt alle HOAI-Versionen und zeigt die Honorarverteilung über alle neun Leistungsphasen transparent an.
Leistungsphasen und Kostenplanung
Jede Leistungsphase hat ihren Beitrag zur Kostenplanung: In der Vorplanung wird eine erste Kostenschätzung erstellt, in der Entwurfsplanung eine detaillierte Kostenberechnung, die Ausführungsplanung ermöglicht dann eine präzise Kostenermittlung. Details zu Kostenschätzung, Kostenberechnung und Kostenkontrolle finden Sie im entsprechenden Artikel.
Typische Fragen von Bauherren
Was kostet die Planung bis zur Genehmigung?
Die Kosten richten sich nach den anrechenbaren Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad. Typischerweise umfassen diese Phasen etwa 4–8% der Baukosten, abhängig von Honorarzone und Projektgröße. Mehr zu Kosten erfahren Sie im verlinkten Artikel.
Wie lange dauert die Planung bis zur Genehmigung?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Komplexität des Vorhabens. Einfache Projekte können in drei bis sechs Monaten durchgeführt werden, komplexere Vorhaben benötigen entsprechend mehr Zeit. Die Planungsphasen bauen aufeinander auf.
Kann ich einzelne Planungsschritte beauftragen?
Ja, die HOAI ermöglicht es, einzelne Leistungsphasen separat zu beauftragen. Viele Bauherren beauftragen zunächst nur die Vorplanung für eine erste Einschätzung.
Zusammenfassung
Die Leistungsphasen strukturieren den Planungsprozess von der ersten Idee bis zur fertigen Umsetzung. Sie sorgen dafür, dass nichts übersehen wird und dass jede Phase ihren Beitrag zum Gesamtprojekt leistet. Für Bauherren bedeutet das Planungssicherheit und Transparenz – sie können genau die Leistungen beauftragen, die sie benötigen. Die Honorarordnung definiert diese Struktur als Orientierungsgrundlage.
Weiterführende Artikel
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- HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
- Architekturplanung – was Bauherren wissen sollten
- Genehmigungsplanung – Bauantrag & Ablauf
- Baugenehmigung – Was ist das und wann braucht man sie?
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- Bauleitung in der Architektur
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