Was kostet ein Architekt? –
Honorare, Beispiele & Einordnung
Die Frage "Was kostet ein Architekt?" lässt sich nicht pauschal beantworten. Architekt Kosten variieren je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, den beauftragten Planungsphasen nach HOAI und der Komplexität des Projekts.
Dieser Artikel gibt eine sachliche Einordnung, wie Architektenhonorare entstehen, welche Faktoren sie beeinflussen und welche Kosten Bauherren realistisch erwarten können. Die Honorare orientieren sich in der Regel an der HOAI, können aber frei vereinbart werden. Einen Überblick über Kosten und Honorare in der Architektur finden Sie im Artikel Kosten & Honorare.
Im Folgenden finden Sie Beispiele typischer Honorarspannen und eine Einordnung, welche Kosten realistisch sind und wie Sie diese einschätzen können.
Wie Architektenhonorare entstehen
Architektenhonorare orientieren sich in der Regel an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Seit 2021 sind die Honorarsätze nicht mehr verbindlich – Honorare können frei vereinbart werden. Die HOAI dient jedoch weiterhin als Orientierungsrahmen für Leistungsbilder und Honorarermittlung. Sie legt fest, welche Leistungen zu welchen Planungsphasen gehören und auf welcher Grundlage das Honorar berechnet werden kann.
Das Architektenhonorar wird unter anderem beeinflusst durch:
- Art des Bauvorhabens (Wohnbau, Gewerbebau, öffentliches Bauen)
- Honorarzone (abhängig von der Komplexität)
- beauftragte Leistungsphasen
- anrechenbare Baukosten (ohne Grundstück)
- Projektgröße und Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz)
HOAI-Rechner – Honorar online berechnen
Mit dem kostenlosen HOAI-Rechner können Sie Architektenhonorare nach HOAI berechnen. Der Rechner unterstützt alle HOAI-Versionen und Leistungsbilder. Die Berechnung basiert auf den offiziellen HOAI-Tabellen und dient der unverbindlichen Orientierung.
Typische Honorarspannen – Beispiele
Die folgenden Prozentangaben dienen ausschließlich der groben Orientierung. Sie stellen keine verbindlichen Honorarsätze dar und ersetzen keine individuelle Vereinbarung.
Pauschale Angaben sind schwierig, da jedes Bauvorhaben unterschiedlich ist. Grob orientieren kann man sich an folgenden Richtwerten für ein Einfamilienhaus – diese Beispiele geben eine erste Einordnung:
- Grundlagenermittlung (LPH 1): ca. 2–4% der Baukosten
- Vorplanung (LPH 2): ca. 3–7% der Baukosten
- Entwurfsplanung (LPH 3): ca. 7–11% der Baukosten
- Genehmigungsplanung (LPH 4): ca. 11–15% der Baukosten
- Ausführungsplanung (LPH 5): ca. 15–20% der Baukosten
- Vorbereitung der Vergabe (LPH 6): ca. 2–3% der Baukosten
- Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7): ca. 1–2% der Baukosten
- Objektüberwachung (LPH 8): ca. 3–5% der Baukosten
- Objektbetreuung (LPH 9): ca. 1–2% der Baukosten
Für die Gesamtleistung (LPH 1–9) ergibt sich theoretisch ein Honorar von etwa 12–19% der Baukosten, abhängig von der Honorarzone und der Komplexität des Projekts. In der Praxis werden jedoch selten alle Leistungsphasen beauftragt. Oft übernimmt ein Architekt nur einzelne Phasen – etwa die Planung bis zur Genehmigung (LPH 1–4) oder die Ausführungsplanung und Bauleitung (LPH 5–8). Die tatsächlichen Honorare liegen daher meist deutlich niedriger.
Wichtig: Diese Prozentangaben beziehen sich auf die Baukosten, nicht auf die Gesamtkosten des Projekts. Die Baukosten umfassen die reinen Bauleistungen, nicht Grundstück, Erschließung oder Außenanlagen.
Frühe Planung und Kostenkontrolle
Viele Bauherren zögern, früh einen Architekten zu beauftragen, weil sie die Kosten scheuen. Eine frühe Planung kann jedoch verschiedene Vorteile haben:
- Fehler vermeiden: Ein durchdachter Entwurf kann teure Änderungen während der Bauphase verhindern.
- Kostenkontrolle: Eine frühe Kostenplanung hilft, das Budget realistisch einzuschätzen.
- Genehmigungsfähigkeit: Eine sorgfältige Genehmigungsplanung kann Nachforderungen und Verzögerungen vermeiden.
- Abwägung: Ein Architekt kann frühzeitig Lösungen finden, die sowohl gestalterisch als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.
Typische Missverständnisse
Es gibt einige häufige Missverständnisse zu Architektenhonoraren:
"Architekten sind teuer"
Das Honorar eines Architekten liegt bei einer Gesamtbeauftragung theoretisch bei etwa 12–19% der Baukosten. In der Praxis werden jedoch meist nur einzelne Leistungsphasen beauftragt, sodass die tatsächlichen Honorare deutlich niedriger liegen.
"Ich kann auch ohne Architekt bauen"
Für viele Bauvorhaben ist ein Architekt gesetzlich vorgeschrieben. Zudem übernimmt ein Architekt wichtige Aufgaben: von der Genehmigungsplanung über die Koordination der Fachplaner bis zur Bauüberwachung.
"Das Honorar ist verhandelbar"
Seit 2021 können Honorare frei vereinbart werden – die HOAI ist nicht mehr verpflichtend. Viele Architekten orientieren sich jedoch weiterhin an den HOAI-Orientierungswerten, um Transparenz und Fairness für beide Seiten zu schaffen.
Typische Fragen von Bauherren
Kann ich die Kosten im Voraus schätzen?
Ja, ein Architekt kann im Vorfeld eine Kostenschätzung erstellen, die zeigt, welche Kosten für die einzelnen Leistungsphasen zu erwarten sind. Die Schätzung orientiert sich an den HOAI-Werten und gibt Bauherren Planungssicherheit.
Welche Leistungen sind sinnvoll zu Beginn?
Eine frühe Planung kann Fehler vermeiden, Kostenkontrolle ermöglichen und Genehmigungsfähigkeit sicherstellen. Oft werden zunächst die Leistungsphasen 1–4 (bis zur Baugenehmigung) beauftragt, um das Projekt frühzeitig zu strukturieren und Risiken zu minimieren.
Zusammenfassung
Die Kosten eines Architekten hängen von vielen Faktoren ab und lassen sich nicht pauschal festlegen. Sie orientieren sich an den beauftragten Leistungsphasen, der Komplexität des Projekts und den anrechenbaren Baukosten. Ein persönliches Gespräch hilft, realistische Erwartungen zu entwickeln und den sinnvollen Leistungsumfang festzulegen.
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