Abstandsflächen-Rechner
Art. 6 BayBO – Mindestabstand prüfen
Mit diesem Rechner können Sie den Mindestabstand prüfen nach Art. 6 BayBO: rechnerischen Mindestabstand ermitteln über Lage (Standard/Großstadt/individuell), Wandhöhe, Dachform und geplanten Grenzabstand. Der Rechner zeigt, ob Ihre Eingaben voraussichtlich im Regelfall liegen – Orientierung, keine verbindliche Prüfung.
Zur Vertiefung: Abstandsflächen, Baugenehmigung, Genehmigungs-Check Bayern.
01 Lage & Faktor
- 0,4 H = Standard (Gemeinden < 250.000 Einw.)
- 1,0 H = Großstadt (Art. 6 Abs. 5/5a BayBO)
Regelfall für Gemeinden unter 250.000 Einwohnern.
02 Maße & Dachform
03 Planung
Status
Standard (0,4 H)Beispiele: Abstandsflächen berechnen
Im Regelfall (Gemeinden unter 250.000 Einwohner) gilt 0,4 H, mindestens 3 m. In Großstädten 1,0 H, ggf. 0,5 H beim 16-m-Privileg. Zwei Rechenbeispiele:
- Beispiel 1 (Standard): Wandhöhe 6 m, Flachdach → H = 6 m. Faktor 0,4 H → rechnerischer Mindestabstand 2,4 m, mindestens 3 m (Regelfall) → 3,00 m. Geplanter Abstand 3,50 m → voraussichtlich im Regelfall.
- Beispiel 2 (Großstadt): Wandhöhe 7 m, geneigtes Dach 3 m (Neigung 50°), Faktor 1,0 H → H = 7 + 1 = 8 m (Drittel Dachhöhe). Rechnerischer Mindestabstand 8,00 m. Geplanter Abstand 8,50 m → voraussichtlich im Regelfall.
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Häufige Fragen zum Abstandsflächenrechner
Was sind Abstandsflächen?
Abstandsflächen sind die Flächen zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze. Sie dienen dem Nachbarschutz, Belichtung und Brandschutz. In Bayern regelt Art. 6 BayBO die Bemessung (Wandhöhe H, Faktor je nach Gemeindegröße).
Wie wird der Mindestabstand berechnet?
Mindestabstand = Bemessungshöhe H × Faktor. H setzt sich aus Wandhöhe und ggf. anteiliger Dachhöhe zusammen (Art. 6 Abs. 4 BayBO). Der Faktor ist z. B. 0,4 H (Standard), 1,0 H (Großstadt) oder ein in der Satzung festgesetzter Wert. Es gilt mindestens 3 m.
Was bedeutet „Standard“ bzw. „0,4 H“?
Standard gilt für Gemeinden mit bis zu 250.000 Einwohnern (Art. 6 Abs. 5 BayBO). Der Abstand beträgt mindestens 0,4 × Bemessungshöhe H, mindestens jedoch 3 m.
Was gilt in Großstädten über 250.000 Einwohner?
In Gemeinden mit mehr als 250.000 Einwohnern gilt 1,0 H (Art. 6 Abs. 5a BayBO). Unter bestimmten Voraussetzungen kann das 16-m-Privileg angewendet werden: Dann 0,5 H, wenn die Wandlänge ≤ 16 m ist (max. zwei Außenwände).
Wo finde ich den Faktor für mein Grundstück?
Der Faktor steht in der Abstandsflächensatzung der Gemeinde oder im Bebauungsplan. Auskunft gibt die zuständige Bauverwaltung oder das Bauamt.
Ist der Abstandsflächenrechner kostenlos?
Ja, der Abstandsflächen-Rechner ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Alle Funktionen stehen sofort zur Verfügung.
Wie verlässlich ist dieser Rechner?
Die Berechnung folgt Art. 6 BayBO. Verbindlich ist die Auslegung durch die Behörde und ggf. die örtliche Satzung. Der Rechner dient der unverbindlichen Orientierung.
Gelten für Garagen und Nebengebäude andere Regeln?
Ja. Für Nebengebäude, Garagen und bestimmte Bauteile gelten Sonderregeln (z. B. reduzierte Abstände oder Außer-Betracht-Stellungen). Details stehen in Art. 6 BayBO und der örtlichen Satzung.
Über den Autor
Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.
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