Ausführungsplanungwas in Leistungsphase 5 geplant wird
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Zum Inhaltsverzeichnis springenDie Ausführungsplanung ist Leistungsphase 5 der Objektplanung. Sie entwickelt Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit den Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung weiter. Dazu gehören alle für die Ausführung notwendigen Einzelangaben – zeichnerisch und textlich.
Sie ist weder der Bauantrag noch die Bauleitung. Ebenso sind Werkstatt- und Montagepläne ausführender Unternehmen nicht automatisch Teil der Ausführungsplanung des Architekten.
Kurz gesagt
- Grundlage sind Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
- LPH 5 enthält Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im erforderlichen Maßstab.
- Beiträge von Tragwerk, Haustechnik und weiteren Fachplanungen werden koordiniert und integriert.
- Leistungsbeschreibungen und Mengen folgen in LPH 6 auf Grundlage der Ausführungsplanung.
- Objektüberwachung ist LPH 8 und eine eigene Leistung.
Was gehört zur Ausführungsplanung?
Anlage 10.1 HOAI nennt für Gebäude insbesondere folgende Grundleistungen:
| Inhalt | Ergebnis im Projekt |
|---|---|
| Einzelangaben für die Ausführung | Maße, Höhen, Materialien, Schichten und Anschlüsse |
| Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen | Pläne im für Objekt und Bauteil erforderlichen Maßstab |
| Koordination der Fachplanungen | abgestimmte Durchbrüche, Trassen, Tragwerk und technische Einbauten |
| Fortschreiben des Terminplans | Planungs- und Ausführungsentscheidungen zeitlich einordnen |
| Fortschreiben während der Ausführung | notwendige gewerkeorientierte Ergänzungen nachvollziehbar einarbeiten |
| Prüfen bestimmter Montagepläne | Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung bei den vom Objektplaner geplanten Konstruktionen prüfen |
Die HOAI nennt als Beispiele für Gebäude Maßstäbe von 1
bis 1. Der richtige Maßstab folgt dem Informationsbedarf: Ein Grundriss kann in 1 ausreichen, ein Abdichtungsanschluss benötigt häufig 1, 1 oder 1.Welche Pläne werden typischerweise erstellt?
- Grundrisse mit vollständigen Maßen, Höhen und Bauteilaufbauten,
- Schnitte und Ansichten mit konstruktiven Bezügen,
- Decken-, Dach- und gegebenenfalls Ausbaupläne,
- Tür-, Fenster- und Öffnungsangaben,
- Details zu Sockel, Dachrand, Fensteranschluss, Balkon oder Terrasse,
- Angaben zu Abdichtung, Dämmung, Brand- und Schallschutz,
- koordinierte Durchbrüche und Einbauteile der Fachplanungen.
Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt von Gebäude, Konstruktion, Vergabestruktur und beauftragtem Leistungsumfang ab. Eine feste Zahl von Plänen ist daher kein Qualitätskriterium.
Abgrenzung zu anderen Planungsständen
| Planungsstand | Kernfrage | Typisches Ergebnis |
|---|---|---|
| Genehmigungsplanung – LPH 4 | Ist das Vorhaben genehmigungsfähig? | Bauvorlagen und Nachweise für das Verfahren |
| Ausführungsplanung – LPH 5 | Wie wird die genehmigte Lösung konstruktiv umgesetzt? | koordinierte Ausführungs- und Detailplanung |
| Vorbereitung der Vergabe – LPH 6 | Welche Leistungen und Mengen werden ausgeschrieben? | Leistungsverzeichnisse und bepreiste Mengenbasis |
| Werkstatt- und Montageplanung | Wie fertigt und montiert ein Unternehmen sein Bauteil? | unternehmensbezogene Fertigungs- oder Montageunterlagen |
| Objektüberwachung – LPH 8 | Entspricht die Ausführung den Verträgen und Unterlagen? | Kontrollen, Dokumentation, Abnahmen und Rechnungsprüfung |
Ein Werkstattplan kann Details enthalten, die im Architektenplan nicht dargestellt sind. Er ersetzt die planerische Vorgabe und Schnittstellenkoordination nicht. Welche Prüf- oder Freigabeleistung geschuldet ist, muss aus Vertrag, Leistungsbild und Bauteil hervorgehen.
Schnittstellen, die vor der Ausschreibung geklärt sein sollten
Die spätere Leistungsbeschreibung wird in LPH 6 auf Grundlage der Ausführungsplanung erstellt. Vorher sollten insbesondere folgende Punkte zusammenpassen:
- Achsen, Maße, Höhen und Öffnungen,
- Tragwerk und nichttragende Bauteile,
- Leitungswege, Durchbrüche und Revisionsflächen,
- Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz,
- Abdichtungen und Entwässerung,
- Anschlüsse zwischen unterschiedlichen Gewerken,
- Zugänglichkeit für Montage, Wartung und Austausch.
Eine detaillierte Planung verbessert die Grundlage für Mengen und Leistungsbeschreibungen. Sie garantiert weder feste Marktpreise noch, dass im Bestand keine unbekannten Bauteile auftreten.
Ausführungsplanung im Bestand
Bei Bauen im Bestand kommt eine weitere Ebene hinzu: Nicht jedes vorhandene Bauteil ist vollständig bekannt. Der Plan sollte deshalb zwischen aufgemessenem Bestand, belegter Konstruktion und Annahme unterscheiden.
Typische zusätzliche Aufgaben sind:
- Bestandsöffnungen und Untersuchungsergebnisse in Details übernehmen,
- Toleranzen und unregelmäßige Geometrien berücksichtigen,
- Bauzustände, Abfangungen und Provisorien mit den Fachplanungen abstimmen,
- Anschlüsse Alt/Neu ausführbar und bauphysikalisch nachvollziehbar entwickeln,
- festlegen, welche Maße vor Fertigung am Bau zu prüfen sind.
Ein Detail, das auf einem idealisierten Bestand beruht, kann trotz zeichnerischer Präzision falsch sein. Herkunft und Genauigkeit der Bestandsinformation gehören deshalb zur Planungsentscheidung.
Typische Fragen von Bauherren
Was ist die Ausführungsplanung?
Sie ist die Durcharbeitung von Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung. Dazu gehören die erforderlichen Einzelangaben, Zeichnungen und die Integration der Fachplanungen.
Wie lange dauert die Ausführungsplanung?
Das hängt von Größe, Konstruktion, Zahl der Fachplanungen, Entscheidungen des Bauherrn und Vergabestruktur ab. Eine pauschale Dauer ist nicht seriös. Der Terminplan sollte Planlieferungen, Prüfungen, Ausschreibung und notwendige Freigaben miteinander verknüpfen.
Was gehört zur Ausführungsplanung?
Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen, textliche Einzelangaben, Koordination der Fachplanungen und das Fortschreiben des Terminplans. Der konkrete Umfang folgt dem Objekt und dem Vertrag.
Ist Ausführungsplanung dasselbe wie Werkplanung?
Der Begriff „Werkplanung“ wird im Alltag uneinheitlich verwendet. Werkstatt- und Montagepläne eines ausführenden Unternehmens sind jedenfalls von der Ausführungsplanung der Objektplanung zu unterscheiden. Zuständigkeit und Prüfumfang müssen für jedes Bauteil festgelegt sein.
Darf die Baustelle schon vor Abschluss der Ausführungsplanung beginnen?
Ein gestaffelter Beginn kann vertraglich und organisatorisch vorgesehen sein. Dann müssen die für den jeweiligen Bauabschnitt erforderlichen Planungen freigegeben und die Folgen späterer Änderungen beherrscht sein. Ein pauschaler Baustart ersetzt keinen dokumentierten Planstand.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- ↗ Anlage 10.1 HOAI – Grundleistungen der Objektplanung Gebäude
- ↗ § 34 HOAI – Leistungsbild Gebäude und Innenräume
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