HOAI-Rechner

Einordnung von Architekten- und Ingenieurhonoraren nach HOAI 2013 und HOAI 2021. Sie wählen Honorarzone und geben anrechenbare Kosten sowie Leistungsphasen ein – unterstützt werden Objektplanung Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Ergebnis: Orientierungswerte, Kostenverteilung, Honorareinordnung (Basis–Oberer Satz). Zuschläge, Nebenkosten. Export als PDF, Excel (XLSX), CSV, TXT, Share-Link und Druck. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Grundlagen

TGA-Hinweis: Für eine exakte Abrechnung (§ 54 HOAI) müssen Anlagengruppen getrennt ermittelt werden. Außerdem kennt § 56 HOAI für die Technische Ausrüstung nur die Honorarzonen I–III; die Zonen IV und V stehen hier daher nicht zur Auswahl. Wichtig: Die Zonen sind hier gegenüber § 35 HOAI (Gebäude) um eine Stufe verschoben – der durchschnittliche Fall ist nach § 56 Abs. 1 die Zone II, nicht die Zone III (§ 56 Abs. 1: „Honorarzone I geringe … Honorarzone II durchschnittliche … Honorarzone III hohe Anforderungen“). Wer die Voreinstellung Zone III ungeprüft übernimmt, überschätzt das Honorar deutlich. ×
Wofür steht das?Art der Planungsleistung.
  • Objektplanung Gebäude: klassische Gebäudeplanung
  • Objektplanung Innenräume: Ausbau und Innenraumplanung
  • Freianlagen: Außenanlagen (z. B. Wege, Plätze, Grünflächen)
  • Tragwerksplanung: Statik
  • Technische Ausrüstung (TGA): Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro
Je Leistungsbild gelten eigene Tabellen und Leistungsphasen.

Mehr dazu: Fachplaner im Überblick
Welche Fassung gilt?Maßgeblich ist in der Regel der Beauftragungszeitpunkt:
  • ab 2021 → HOAI 2021 (Honorare frei vereinbar, Tabellen als Orientierung)
  • 2013–2020 → HOAI 2013 (Tabellen als Orientierung; rechtliche Einordnung im Einzelfall)
Mehr dazu: HOAI einfach erklärt
Kostenbasis je LeistungsbildFür die Berechnung zählen die anrechenbaren Kosten des jeweiligen Leistungsbilds:
  • Gebäude: i. d. R. KG 300 + KG 400
  • Tragwerk: i. d. R. KG 300
  • TGA: i. d. R. KG 400
  • Freianlagen / Innenräume: Kosten der jeweiligen Maßnahme
Nicht enthalten: Grundstück und Architektenhonorar.

Mehr dazu: Kostenbasis Architektur
Wie wird das eingeordnet?Die Honorarzone beschreibt den Schwierigkeitsgrad der Aufgabe. Wie die Zonen bezeichnet sind, hängt vom Leistungsbild ab:
  • Gebäude/Innenräume (§ 35 Abs. 1), Freianlagen (§ 40 Abs. 1), Tragwerksplanung (§ 52 Abs. 1) – fünf Zonen: I sehr geringe, II geringe, III durchschnittliche, IV hohe, V sehr hohe Anforderungen.
  • Technische Ausrüstung (§ 56 Abs. 1) – nur drei Zonen: I geringe, II durchschnittliche, III hohe Anforderungen. Der durchschnittliche Fall ist hier also Zone II.
Die Auswahlliste passt die Bezeichnungen automatisch an das gewählte Leistungsbild an. Die Zuordnung erfolgt projektbezogen durch Planer/Vertragspartner.

Mehr dazu: Honorarzonen in der HOAI

Details

Was bedeutet der Satz?Der Satz legt die Position innerhalb der Tabellen-Spanne fest:
  • Unterer Satz (Basissatz/Mindestsatz): unterer Tabellenbereich
  • Mittlerer Satz (Mittelsatz): mittlere Orientierung
  • Oberer Satz (Oberer Satz/Höchstsatz): oberer Tabellenbereich
Seit 2021 sind Honorare frei vereinbar; die Tabellen dienen zur Orientierung.

Mehr dazu: Honorarsätze und Spannen
Wann fällt das an?Zuschläge sind prozentuale Aufschläge auf das Grundleistungshonorar, z. B. bei Umbau oder erhöhtem Aufwand.

Wichtig: Der Umbau- oder Modernisierungszuschlag ist nach § 6 Abs. 2 Satz 2 HOAI „unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrads der Leistungen in Textform zu vereinbaren“ – Textform (§ 126b BGB) genügt, ein förmlicher Vertrag ist nicht nötig. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt nach § 6 Abs. 2 Satz 4 HOAI ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 Prozent als vereinbart. Ohne Textform-Vereinbarung ist der Zuschlag also nicht automatisch null.

Mehr dazu: Umbau im Bestand
%
Was gehört dazu?Nebenkosten sind Auslagen, z. B. Fahrten, Kopien, Plots oder Versand.

Sie werden häufig pauschal (z. B. 3–5 %) oder nach Nachweis angesetzt.

Mehr dazu: Architekt-Kosten erklärt
%
Was sind besondere Leistungen?Besondere Leistungen sind nicht Teil der HOAI-Grundleistungen.

Beispiele: Gutachten, zusätzliche Abstimmungen, Sonderausarbeitungen.

Sie werden separat vereinbart und separat vergütet.

Mehr dazu: Architektenvertrag
%

Leistungsphasen
Leistungsphasen je LeistungsbildJe Leistungsbild gelten unterschiedliche Leistungsphasen und Anteile.

Wichtig für den Rechner: Es werden nur die Phasen berechnet, die Sie auswählen.

Mehr dazu: Leistungsphasen erklärt

Kalkulations-Übersicht Orientierungswert
Honorareinordnung
Basis Mittel Oberer
Verteilung
Grundleistungen (–)
Zuschläge (–)
Nebenkosten (–)
Umsatzsteuer (–)
Hinweis:

Häufige Fragen zum HOAI-Rechner

Welche HOAI-Versionen werden unterstützt?

Der kostenlose HOAI-Rechner unterstützt HOAI 2021 und HOAI 2013 für die Honorarberechnung. Welche HOAI-Fassung gilt, richtet sich in der Regel nach dem Zeitpunkt, zu dem die Planungsleistungen beauftragt wurden. Der HOAI-Rechner ermöglicht die Berechnung von Architektenhonoraren nach beiden Fassungen.

Wie verlässlich ist dieser HOAI-Rechner?

Die Honorarberechnung basiert auf den offiziellen HOAI-Tabellen der jeweiligen Fassung (HOAI 2013, HOAI 2021). Die Tabellenwerte orientieren sich an den offiziellen Veröffentlichungen (u. a. buzer.de, gesetze-im-internet.de). Die Berechnung erfolgt regelkonform mit linearer Interpolation zwischen den Honorartafeln.

Der kostenlose HOAI-Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Honorarvereinbarung.

Welche Leistungsbilder kann ich berechnen?

Der HOAI-Rechner unterstützt Objektplanung Gebäude, Objektplanung Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung (TGA). Für jedes Leistungsbild gelten die passenden HOAI-Tabellen; Leistungsphasen, Honorarzone und Zuschläge können separat gewählt werden.

Wie genau ist die Honorarberechnung?

Der HOAI-Rechner verwendet die offiziellen HOAI-Tabellen mit linearer Interpolation zwischen Kostenspannen. Die Honorarberechnung entspricht den offiziellen Honorartafeln der jeweiligen HOAI-Fassung (HOAI 2021, HOAI 2013).

Seit 2021 sind Honorare frei vereinbar; die HOAI-Tabellen dienen weiterhin als Orientierungswerte.

Was sind Honorarzonen?

Die Honorarzone richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe: Zone I für sehr einfache, Zone II für geringe, Zone III für normale, Zone IV für anspruchsvolle und Zone V für außergewöhnliche Aufgaben.

Die Zuordnung richtet sich bei Gebäuden nach den Bewertungsmerkmalen des § 35 Abs. 2 HOAI (u. a. Einbindung in die Umgebung, Anzahl der Funktionsbereiche, gestalterische und konstruktive Anforderungen); für Innenräume gilt § 35 Abs. 3. Bestehen Zweifel, weil Merkmale aus mehreren Zonen anwendbar sind, werden nach § 35 Abs. 4 (Gebäude) bzw. Abs. 5 (Innenräume) Bewertungspunkte ermittelt, die § 35 Abs. 6 den Zonen zuordnet (Zone I bis zu 10 Punkte, Zone II 11–18, Zone III 19–26, Zone IV 27–34, Zone V 35–42). Zusätzlich ist nach § 35 Abs. 7 die Objektliste der Anlage 10 Nr. 10.2 und Nr. 10.3 zu berücksichtigen. § 35 Abs. 1 enthält demgegenüber die Honorartafel selbst. Die Honorarzonen sind keine Prozentaufschläge auf einen Grundwert: Jede Zone ist ein eigenes Von-bis-Spaltenpaar der Honorartafel. Das Honorar ergibt sich unmittelbar aus der Spalte der jeweiligen Zone – genau so rechnet auch dieser Rechner.

Für die Technische Ausrüstung kennt § 56 HOAI abweichend nur die Honorarzonen I–III.

Kann ich Zuschläge und Besondere Leistungen einrechnen?

Ja, der kostenlose HOAI-Rechner ermöglicht die Eingabe von Zuschlägen (z. B. Umbauzuschlag), Besonderen Leistungen und Nebenkosten für die Honorarberechnung. Diese werden zusätzlich zum Basis-Honorar nach HOAI berechnet.

Ist der HOAI-Rechner kostenlos?

Ja, der HOAI-Rechner ist vollständig kostenlos und ohne Registrierung oder Anmeldung nutzbar. Alle Funktionen zur Honorarberechnung nach HOAI stehen sofort zur Verfügung. Die Berechnung von Architektenhonoraren ist kostenfrei.

Kann ich die Berechnung exportieren oder drucken?

Ja, Sie können Ihre Honorarberechnung auf verschiedene Weise weiterverwenden: als PDF speichern, als Excel- oder CSV-Datei exportieren oder direkt drucken. Alle Export-Funktionen sind ohne Anmeldung verfügbar.

Woher stammen die Tabellenwerte des HOAI-Rechners?

Die Tabellenwerte orientieren sich an den offiziellen Veröffentlichungen zur HOAI (u. a. buzer.de, gesetze-im-internet.de).

HOAI 2013 oder 2021 – welche Fassung gilt?

Welche HOAI-Fassung gilt, richtet sich in der Regel nach dem Zeitpunkt, zu dem die Planungsleistungen beauftragt wurden.

Für Verträge ab 2021 gilt die HOAI 2021 (Honorare frei vereinbar; Tabellen als Orientierung). Für ältere Verträge wird häufig mit der HOAI 2013 gearbeitet (Tabellen als Orientierung; die rechtliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab). Der Rechner unterstützt beide Fassungen.

Gilt die HOAI auch ohne schriftlichen Architektenvertrag?

Ja, die HOAI gilt auch bei formlosen Verträgen (mündlich, per E-Mail, konkludent). Entscheidend ist der Zeitpunkt der Beauftragung bzw. des Vertragsschlusses, nicht die Form des Vertrags. Auch bei stufenweisen Beauftragungen oder Nachträgen kann die HOAI Anwendung finden. Maßgeblich ist, wann eine vergütungspflichtige Leistung vereinbart wurde.

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Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.

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