HOAI-Leistungsphasen 19 – Aufgaben, Ergebnisse und Honoraranteile
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Zum Inhaltsverzeichnis springenDie HOAI gliedert die Grundleistungen der Gebäudeplanung in neun Leistungsphasen: von der Klärung der Aufgabe bis zur Betreuung nach der Abnahme. Die Tabelle zeigt, was LPH 1 bis 9 umfasst und welchen Anteil die jeweilige Phase am HOAI-Orientierungshonorar für Gebäude hat.
Entscheidend bleibt der Vertrag. Eine Leistungsphase beschreibt einen fachlichen Abschnitt, beauftragt aber nicht automatisch jede denkbare Leistung. Die HOAI unterscheidet zwischen Grundleistungen und zusätzlich zu vereinbarenden Besonderen Leistungen.
Kurz gesagt
- LPH 1–4 führen von den Grundlagen bis zu den Genehmigungsunterlagen.
- LPH 5–7 bereiten Ausführung und Vergabe vor.
- LPH 8 überwacht die Ausführung; LPH 9 betrifft definierte Aufgaben nach der Abnahme.
- Die Prozentwerte sind Anteile am Honorar für das Leistungsbild Gebäude, nicht an den Baukosten.
- Dauer, Zwischenergebnisse und beauftragte Leistungen müssen projektspezifisch vereinbart werden.
HOAI-Leistungsphasen 1–9 als Tabelle
| LPH | Bezeichnung | Kern der Grundleistungen | Anteil Gebäude |
|---|---|---|---|
| 1 | Grundlagenermittlung | Aufgabe klären, Ort besichtigen, Leistungs- und Untersuchungsbedarf beraten, Ergebnisse dokumentieren | 2 % |
| 2 | Vorplanung | Grundlagen analysieren, Varianten untersuchen, Genehmigungsfähigkeit vorbesprechen, Kostenschätzung und ersten Terminplan erstellen | 7 % |
| 3 | Entwurfsplanung | Planung durcharbeiten, Fachplanungen integrieren, Objekt beschreiben, Kosten berechnen und mit der Kostenschätzung vergleichen | 15 % |
| 4 | Genehmigungsplanung | Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Verfahren erarbeiten, zusammenstellen, einreichen und erforderlichenfalls anpassen | 3 % |
| 5 | Ausführungsplanung | Ausführungsreife Lösung mit Detail- und Konstruktionszeichnungen erarbeiten und Fachplanungen koordinieren | 25 % |
| 6 | Vorbereitung der Vergabe | Leistungsverzeichnisse und Mengen aufstellen, Kosten mit bepreisten Leistungsverzeichnissen ermitteln, Vergabeunterlagen zusammenstellen | 10 % |
| 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | Angebote einholen, prüfen und vergleichen, Bietergespräche führen, Vergabevorschläge und Vertragsunterlagen vorbereiten | 4 % |
| 8 | Objektüberwachung | Ausführung überwachen, Beteiligte koordinieren, Termine und Kosten verfolgen, Rechnungen prüfen, Abnahme und Dokumentation organisieren | 32 % |
| 9 | Objektbetreuung | Mängel innerhalb der Verjährungsfristen fachlich bewerten, vor Fristablauf begehen und bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mitwirken | 2 % |
Die Tabelle gilt für das Leistungsbild Gebäude. Bei Innenräumen und anderen Leistungsbildern gelten teilweise andere Anteile. Die vollständigen Grundleistungen und Beispiele für Besondere Leistungen stehen in Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI.
Was bedeuten die Leistungsphasen für Bauherren?
LPH 1 und 2: Aufgabe und Lösungsweg klären
In LPH 1 wird die Aufgabenstellung geklärt. Dazu gehören unter anderem die Ortsbesichtigung, die Beratung zum Leistungsbedarf und die Dokumentation der Ergebnisse. Eine detaillierte Bestandsaufnahme oder eine Machbarkeitsstudie nennt Anlage 10 dagegen als Beispiele für Besondere Leistungen. Sie sind deshalb nicht allein durch die Bezeichnung „LPH 1“ automatisch mitbeauftragt.
LPH 2 untersucht erste Planungskonzepte und Varianten. Zur Grundleistung gehören bei Gebäuden außerdem eine Kostenschätzung, der Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen und ein Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen.
LPH 2 oder LPH 3: Wo liegt der Unterschied?
Die Vorplanung prüft mögliche Wege; die Entwurfsplanung arbeitet die ausgewählte Lösung durch.
| Punkt | LPH 2 – Vorplanung | LPH 3 – Entwurfsplanung |
|---|---|---|
| Ziel | Varianten untersuchen und eine Richtung festlegen | Die gewählte Lösung vollständig durcharbeiten |
| Kosten | Kostenschätzung | Kostenberechnung und Vergleich mit der Kostenschätzung |
| Planung | Planungskonzept mit wesentlichen Zusammenhängen | Integrierter Entwurf mit Beiträgen der fachlich Beteiligten |
Die Ausführungsdetails für die Baustelle gehören anschließend zu LPH 5. Mehr zu Kostenschätzung und Kostenberechnung steht im Artikel Kostenbasis in der Architektur.
LPH 4: Unterlagen einreichen, Genehmigung nicht versprechen
LPH 4 überführt den abgestimmten Entwurf in die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vorlagen und Nachweise. Dazu können auch Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen gehören. Die Unterlagen werden eingereicht sowie bei Bedarf ergänzt oder angepasst.
Die Beauftragung der Genehmigungsplanung garantiert keine Baugenehmigung. Ob ein Vorhaben genehmigungsfähig ist, entscheidet sich nach dem anwendbaren öffentlichen Baurecht. Mehr dazu: Genehmigungsplanung und Bauantrag.
LPH 5 bis 7: Vom Entwurf zu ausführbaren und bepreisten Leistungen
LPH 5 erstellt die für die Ausführung erforderlichen Einzelangaben und koordiniert die Beiträge der Fachplaner. LPH 6 übersetzt die Planung in Leistungsbeschreibungen und Mengen. LPH 7 vergleicht die Angebote und bereitet die Vergabeentscheidung vor.
Vertiefungen: Ausführungsplanung und Ausschreibung und Vergabe.
LPH 8 und 9: Bau überwachen und nach der Abnahme betreuen
LPH 8 umfasst bei Gebäuden unter anderem die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit Genehmigung, Verträgen, Ausführungsunterlagen und technischen Regeln. Hinzu kommen Termin- und Kostenkontrolle, Rechnungsprüfung, Organisation der Abnahme sowie die systematische Dokumentation. „Bauleitung“ wird umgangssprachlich oft gleichgesetzt, kann landesrechtlich aber zusätzliche Aufgaben bezeichnen.
LPH 9 beginnt nach der Abnahme. Zu den Grundleistungen gehören die fachliche Bewertung festgestellter Mängel innerhalb der Verjährungsfristen, eine Begehung vor Fristablauf und die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist ist nach Anlage 10 eine Besondere Leistung.
Mehr zur Objektüberwachung.
Müssen alle Leistungsphasen beauftragt werden?
Nein. Nach § 8 HOAI können einzelne Leistungsphasen oder Teile davon beauftragt werden. Übertragen werden nur die vertraglich beschriebenen Leistungen.
Bei einer Teilbeauftragung sollten mindestens festgehalten werden:
- welche Leistungsphasen und Grundleistungen enthalten sind
- welche Besonderen Leistungen zusätzlich geschuldet sind
- welche Unterlagen zu Beginn vorliegen und am Ende übergeben werden
- wer Fachplaner koordiniert und offene Schnittstellen bearbeitet
- wann Entscheidungen und Freigaben des Auftraggebers benötigt werden
Die Bezeichnung „LPH 1–4“ ist eine gute Struktur, ersetzt aber keine konkrete Leistungsbeschreibung.
Wie verteilen sich die Honoraranteile?
Für Gebäude ergeben LPH 1–4 zusammen 27 Prozent, LPH 5–7 zusammen 39 Prozent, LPH 8 32 Prozent und LPH 9 2 Prozent des Honorars nach § 35. Das sind keine Prozente der Baukosten.
Der Berechnungsweg für das Honorar steht unter Was kostet ein Architekt?. Im HOAI-Rechner lassen sich Leistungsphasen auswählen und die Anteile für eine konkrete Berechnungsannahme nachvollziehen.
Wie lange dauern die Leistungsphasen?
Die HOAI legt für LPH 1–9 keine festen Bearbeitungszeiten fest. Der Terminplan hängt unter anderem von Projektgröße, Entscheidungswegen, erforderlichen Fachplanungen, Genehmigungsverfahren, Vergabe und Bauzeit ab. Termine und Mitwirkungspflichten sollten deshalb im Vertrag oder Projektterminplan vereinbart werden.
Amtliche Quellen und Fachstand
Fachstand geprüft am 1. September 2026 anhand der amtlichen HOAI-Fassung bei „Gesetze im Internet“:
- § 3 HOAI – Grundleistungen und Besondere Leistungen
- § 8 HOAI – Beauftragung einzelner Phasen und Grundleistungen
- § 34 HOAI – Leistungsphasen und Anteile für Gebäude und Innenräume
- Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI – Inhalte der Leistungsphasen
Die amtliche Gesamtausgabe weist als letzten Änderungsstand Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 aus.
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