GRZ/GFZ-Rechner
Zulässige Grund- und Geschossfläche berechnen
Dieses Tool berechnet aus Grundstücksfläche sowie GRZ/GFZ (Bebauungsplan) die rechnerische zulässige Grundfläche und Geschossfläche. Optional: geplante Grundfläche und Vollgeschosse eingeben – der Check zeigt, ob die Eingaben voraussichtlich innerhalb der Faktoren liegen. Orientierung, keine verbindliche Prüfung.
Zur Vertiefung: Flächen-Begriffe, Bebauungsplan, Architekturwissen.
01 Grundstücks-Parameter
02 Projekt-Konfiguration
Auswertung
Orientierung nach Eingaben. Maßgeblich sind Bebauungsplan/Satzungen und die behördliche Prüfung.
Beispiele: GRZ und GFZ berechnen
Im Bebauungsplan finden sich oft GRZ zwischen 0,2 und 0,4 sowie GFZ zwischen 0,4 und 0,8. Zwei Rechenbeispiele:
- Beispiel 1: Grundstück 600 m², GRZ 0,3, GFZ 0,6 → zulässige Grundfläche 180 m², zulässige Geschossfläche 360 m² (z. B. zwei Vollgeschosse à 180 m²).
- Beispiel 2: Grundstück 400 m², GRZ 0,4, GFZ 0,8 → zulässige Grundfläche 160 m², zulässige Geschossfläche 320 m².
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Kostenfrei · unverbindlich · GRZ/GFZ-Check
Häufige Fragen zum GRZ/GFZ-Rechner
Was ist die GRZ (Grundflächenzahl)?
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche maximal überbaut werden darf. Sie steht im Bebauungsplan (z. B. 0,3 = 30 %). Zulässige Grundfläche = Grundstücksfläche × GRZ.
Was ist die GFZ (Geschossflächenzahl)?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Summe aller Vollgeschoss-Grundflächen. Sie steht im Bebauungsplan (z. B. 0,6 = 60 %). Zulässige Geschossfläche = Grundstücksfläche × GFZ.
Wo finde ich GRZ und GFZ?
GRZ und GFZ stehen im rechtskräftigen Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, in der Regel in den Festsetzungen („GRZ: 0,3“, „GFZ: 0,6“). Auskunft gibt die zuständige Bauverwaltung oder das Bauamt.
Wie verlässlich ist dieser Rechner?
Die Berechnung folgt der üblichen Formel (Fläche × Faktor). Verbindlich ist ausschließlich der Bebauungsplan und die Auslegung durch die Behörde. Der Rechner dient der unverbindlichen Orientierung.
Was bedeutet „zulässige Grundfläche“ bzw. „zulässige Geschossfläche“?
Zulässige Grundfläche ist der maximal bebaubare Anteil der Grundstücksfläche (GRZ). Zulässige Geschossfläche ist die maximal erlaubte Summe der Grundflächen aller Vollgeschosse (GFZ). Beide Werte ergeben sich aus dem Bebauungsplan.
Ist der GRZ/GFZ-Rechner kostenlos?
Ja, der GRZ/GFZ-Rechner ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Alle Funktionen stehen sofort zur Verfügung.
Wie berechne ich GRZ und GFZ?
Zulässige Grundfläche berechnen: Grundstücksfläche in m² × GRZ-Faktor. Zulässige Geschossfläche berechnen: Grundstücksfläche in m² × GFZ-Faktor. GRZ und GFZ stehen im Bebauungsplan (z. B. GRZ 0,3 und GFZ 0,6).
Was ist ein typisches GRZ-GFZ-Beispiel?
Typisches Beispiel: Grundstück 600 m², Bebauungsplan GRZ 0,3 und GFZ 0,6. Zulässige Grundfläche = 600 × 0,3 = 180 m². Zulässige Geschossfläche = 600 × 0,6 = 360 m² (z. B. 2 Vollgeschosse à 180 m²).
Wo stehen GRZ und GFZ im Bebauungsplan?
GRZ und GFZ stehen im rechtskräftigen Bebauungsplan (B-Plan) Ihrer Gemeinde in den Festsetzungen, oft als „GRZ: 0,3“ und „GFZ: 0,6“. Auskunft gibt die Bauverwaltung oder das Bauamt.
Kann ich die zulässige Geschossfläche ohne GRZ berechnen?
Ja. Die zulässige Geschossfläche berechnen Sie mit GFZ: Grundstücksfläche × GFZ. Die GRZ begrenzt nur die überbaute Grundfläche; die GFZ begrenzt die Summe der Vollgeschossflächen. Beide Werte stehen im Bebauungsplan.
Über den Autor
Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.
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