Vollgeschoss-Check (Bayern)

Dieses Tool basiert auf Art. 2 Abs. 5 BayBO (Bayern). Sie prüfen, ob ein Dachgeschoss (Fläche mit mind. 2,30 m Höhe ≥ 2/3 der Grundfläche) oder ein Keller/UG (Herausragen mind. 1,20 m, lichte Höhe mind. 2,30 m) als Vollgeschoss zählt. Zur ersten Orientierung; verbindlich entscheiden Behörde und Planer.
Mehr: Vollgeschoss, Gebäudeklassen, Gebäudeklasse-Check Bayern, GRZ/GFZ-Rechner.

Hinweis: Zur ersten Orientierung; verbindlich entscheiden Behörde und Planer.
Welche Dachform?

Bei Satteldach wird von beiden Traufseiten aus gemessen. Bei Pultdach nur von der niedrigen Seite – die andere Seite hat die volle Dachhöhe.

Was ist die Gebäudebreite?

Die Grundrissbreite des Dachgeschosses in Traufrichtung – also die Strecke, über der das Dach spannt (innen gemessen).

Wo finde ich die Dachneigung?

Der Neigungswinkel der Dachfläche in Grad (z. B. 35°). Steht oft in den Bauunterlagen oder kann vom Dachdecker/Planer angegeben werden.

Was ist der Kniestock?

Die lichte Höhe der senkrechten Wand unter dem Dach – vom Boden bis dort, wo die Schräge beginnt. Ohne Kniestock z. B. 0,80 m.

Berechnung...BayBO
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Kostenfrei · unverbindlich · Vollgeschoss-Check Bayern

Was ist ein Vollgeschoss?

Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, das nach Art. 2 Abs. 5 BayBO bestimmte Mindestanforderungen erfüllt. Beim Dachgeschoss: Mindestens zwei Drittel der Grundfläche müssen eine lichte Höhe von 2,30 m haben. Beim Keller/UG: Herausragen der Deckenoberkante mind. 1,20 m über Gelände und lichte Höhe mind. 2,30 m.

Warum ist die Vollgeschoss-Einstufung wichtig?

Vollgeschosse zählen z. B. für die GFZ (Geschossflächenzahl) im Bebauungsplan. Ob ein Dachgeschoss oder Keller als Vollgeschoss gilt, beeinflusst die zulässige Nutzfläche und damit oft die Bauplanung.

Gilt der Check nur in Bayern?

Ja. Das Tool basiert auf Art. 2 Abs. 5 BayBO. In anderen Bundesländern gelten andere Definitionen für Vollgeschosse.

Ist der Vollgeschoss-Check verbindlich?

Nein. Das Tool gibt eine erste Orientierung. Verbindlich entscheiden Behörde und Ihr Planer.

Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.

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