Architekt in Mainburg

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In Mainburg entscheiden – wie in vielen Kommunen – zwei Fragen früh über den Erfolg eines Projekts: Planlage (Bebauungsplan oder § 34 BauGB) und Stellplatznachweis. Beides prägt Zufahrt, Grundriss und die spätere Genehmigungsfähigkeit. Mainburg liegt im Landkreis Kelheim (Niederbayern); zuständige Bauaufsicht ist das Landratsamt Kelheim. Die Stadt Mainburg ist Ansprechpartnerin für Bauleitplanung und örtliche Satzungen. Für eine erste Orientierung helfen die veröffentlichten Unterlagen und Portale – maßgeblich ist immer die Auskunft der zuständigen Behörden.

30-Sekunden-Check vor dem Entwurf

  1. Planlage klären: Gilt ein B-Plan (GRZ/GFZ, Baugrenzen/Baulinien, Nutzung) oder erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB (Einfügung)?
  2. Stellplätze zuerst lösen: Anzahl, Nachweisform, Maße – das entscheidet oft über Zufahrt und Grundrisslogik. Maßgeblich: Stellplatzverordnung Bayern und örtliche Satzung.
  3. Altstadt / sensible Lagen: Falls Denkmal-, Ensemble- oder Sanierungsbelange berührt sind: früh mit Stadt/Behörde abstimmen (Orientierung: Denkmal-Atlas Bayern).

Mainburg-Spezial: Landkreis Kelheim, Hallertau-Kontext

Mainburg gehört zum Landkreis Kelheim. Für Verfahren, in denen die Bauaufsicht entscheidet (u. a. Bauanträge und Vorbescheidsanträge), erfolgt die Antragstellung beim Landratsamt Kelheim; die digitale Einreichung ist möglich. Parallel sind die Kommunen weiterhin eingebunden – insbesondere bei Bauleitplanung, Satzungen und Stellungnahmen. Bei Unklarheit zur Zulässigkeit kann eine Bauvoranfrage/Bauvorbescheid früh Klarheit schaffen.

Stellplätze in Mainburg

Der Stellplatznachweis ist in der Praxis häufig der früheste Entwurfshebel: Er beeinflusst Zufahrt, Garagenlage, Grundrissbreite und oft auch die Frage, ob Varianten überhaupt genehmigungsfähig sind. Maßgeblich sind die örtlichen Regelungen der Stadt Mainburg (Satzung / Nachweispraxis). Im Zweifel lohnt sich eine kurze Rückfrage, bevor der Entwurf „fertig“ wird. Vertiefung: Stellplatzverordnung Bayern, Stellplatzsatzung & Ablöse Bayern.

Bauamt und Baugenehmigung

Brauche ich einen Architekten in Mainburg?

Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist ein bauvorlageberechtigter Planer erforderlich – in der Regel Architekt oder eingetragener Bauingenieur. Benjamin Schels, Architekt M.A. (ByAK), mit Büro in Wolnzach, begleitet Bauvorhaben in Mainburg und im Landkreis Kelheim: von der ersten Einordnung über Beratung zu Festpreisen bis zur Genehmigungsplanung.

Kostenfreies Erstgespräch

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Adresse oder Flurstück schicken – ich ordne ein

Sie schicken mir Adresse oder Flurstück – ich ordne ein, welches Regelwerk gilt und welche zwei bis drei Punkte bei Ihnen typischerweise entscheidend sind (B-Plan/§ 34, Stellplatz, Abstände). So haben Sie eine belastbare Grundlage für den nächsten Schritt. → Kurz anfragen

Häufige Fragen

Wo wird die Baugenehmigung für Mainburg erteilt?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Kelheim.

Gilt in Mainburg ein Bebauungsplan oder § 34 BauGB?

Das hängt vom Grundstück ab. Eine erste Orientierung liefern die veröffentlichten Unterlagen und Portale; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stellen.

Wo erfahre ich die Stellplatzanforderungen für Mainburg?

Über die Stadt Mainburg (Satzung / örtliche Regelungen) bzw. über die zuständigen Behördenauskünfte.

Behörden und offizielle Infos

Themen, die hier oft eine Rolle spielen: Bebauungsplan lesen · § 34 BauGB · Stellplatzverordnung Bayern · Stellplatzsatzung & Ablöse · Genehmigungsplanung · Baugenehmigung · Bauvoranfrage/Bauvorbescheid.

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Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.

Bei Fragen zum eigenen Vorhaben biete ich ein kostenfreies Erstgespräch an. → Kontakt aufnehmen

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