Architekt in Reichertshofen

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In Reichertshofen ist die entscheidende Frage oft nicht „ob“ gebaut werden darf, sondern nach welchem Regelwerk: Bebauungsplan, Innenbereichssatzung oder § 34 BauGB ohne Satzung. Das beeinflusst Dichte, Bauflucht, Dachform, Abstände – und damit den gesamten Entwurf. Eine erste Orientierung liefern die veröffentlichten Unterlagen zur Bauleitplanung und die Planportale; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.

30-Sekunden-Check vor dem Entwurf

  1. Planlage klären: B-Plan / Satzung / § 34.
  2. Einfügungs-Parameter früh prüfen: Bauflucht, Traufe/First, Wandhöhe, Dachform, Dichte.
  3. Stellplätze parallel lösen: sonst späte Grundrisskorrekturen.

Welches Regelwerk gilt?

Bebauungsplan
Feste Festsetzungen (z. B. GRZ/GFZ, Baugrenzen/Baulinien, Dachform). Verbindlich im Plangebiet.

Innenbereichssatzung (Klarstellung/Einbeziehung)
Legt Innenbereichsgrenzen fest und kann zusätzliche Festsetzungen enthalten. Oft: § 34 als Grundlage, aber mit „örtlicher Schärfung“.

§ 34 ohne Satzung
Einfügung in die nähere Umgebung – keine planmäßigen GRZ/GFZ-Werte, sondern Maßstab aus der Nachbarschaft.

Die zentrale Praxisfrage lautet häufig: Gilt eine Satzung – oder § 34 „pur“? Das ergibt sich aus der Satzungslage bzw. der Auskunft der zuständigen Stelle. Vertiefung: § 34 BauGB, Bebauungsplan.

§ 34 in Reichertshofen: worauf die Einfügung meist hinausläuft

Bei § 34 ist selten eine „B-Plan-Rechnung“ der richtige Ansatz. Entscheidend ist die Einfügung in die nähere Umgebung: Bauflucht, Höhenentwicklung, Dachform und Dichte werden am Kontext gemessen. Wer diese Parameter früh anhand Lageplan, Nachbarschaft und einer belastbaren Umgebungsabgrenzung prüft, kann Varianten sauber bewerten. Wenn die Einordnung oder eine Abweichung unsicher ist, schafft eine Bauvoranfrage/Bauvorbescheid häufig früh Klarheit.

§ 34 – was ich als Erstes anschaue

Bauamt und Baugenehmigung

Die Verfahren laufen in der Regel über die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Pfaffenhofen – digitaler Bauantrag); Einreichung häufig digital. Die Kommune bzw. Verwaltungsgemeinschaft ist Ansprechpartnerin für Bauleitplanung und Satzungen. Die Bearbeitungsdauer hängt stark von Vollständigkeit und Klarheit der Einordnung ab – saubere Unterlagen reduzieren Nachforderungen.

Brauche ich einen Architekten in Reichertshofen?

Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist ein bauvorlageberechtigter Planer erforderlich – in der Regel Architekt oder eingetragener Bauingenieur. Benjamin Schels, Architekt M.A. (ByAK), mit Büro in Wolnzach, begleitet Vorhaben in Reichertshofen und im Landkreis: von der Einordnung über Beratung (auf Wunsch als Festpreis) bis zur Genehmigungsplanung.

Kostenfreies Erstgespräch

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Adresse oder Flurstück schicken – ich ordne ein

Sie schicken mir Adresse oder Flurstück – ich ordne ein, welcher Plan bzw. welche Satzung gilt und welche zwei bis drei Punkte bei Ihnen meist maßgeblich sind (B-Plan/§ 34, Stellplatz, Abstände). So wissen Sie früh, worauf der Entwurf aufbauen muss. → Kurz anfragen

Behörden und offizielle Infos

Häufige Fragen

Kann ich bei § 34 trotzdem GRZ/GFZ ausrechnen?

Nicht verbindlich wie im Bebauungsplan. Maßgeblich ist die Einfügung in die Umgebung.

Wann lohnt sich eine Bauvoranfrage bei § 34?

Wenn Kubatur, Höhe, Dachform oder Dichte deutlich vom Umfeld abweichen – oder wenn mehrere Varianten geprüft werden sollen.

Was ist eine Klarstellungs- oder Einbeziehungssatzung?

Kommunale Satzungen, die Innenbereichsgrenzen definieren bzw. Flächen einbeziehen und teils Festsetzungen enthalten; maßgeblich ist die jeweilige Satzungsfassung und Behördenauskunft.

Themen, die hier oft eine Rolle spielen: § 34 BauGB · Bebauungsplan lesen · Bauvoranfrage/Bauvorbescheid · Abstandsflächen Bayern · Stellplatzverordnung Bayern · Genehmigungsplanung.

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Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.

Bei Fragen zum eigenen Vorhaben biete ich ein kostenfreies Erstgespräch an. → Kontakt aufnehmen

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