Bauen in Rohrbach

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In Rohrbach lohnt sich fast immer die frühe Klärung: Welcher Bebauungsplan / welche Satzung gilt – und gibt es Änderungen? In der Praxis entsteht unnötige Entwurfsarbeit häufig dadurch, dass mehrere Fassungen oder Teiländerungen übersehen werden. Parallel sollte der Stellplatznachweis früh gelöst werden, weil er Zufahrt und Grundriss direkt prägt. Orientierung: ↗ Bauleitplanung Rohrbach bzw. Bauleitplan-Portal Bayern; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.

30-Sekunden-Check vor dem Entwurf

  1. Planfassung sichern: „Welche Fassung gilt verbindlich?“ (Änderungen/Teilpläne).
  2. Stellplätze früh festlegen: Anzahl + Nachweisform + Zufahrt.
  3. Abstände/§34-Grenzen bei Ortsteilen mitprüfen (Innenbereich vs. Außenbereich).

Rohrbach: typische Stolperfalle „B-Plan-Fassung“

Bei Gemeinden mit vielen Baugebieten ist selten „der Bebauungsplan“ das Problem, sondern die verbindliche Fassung (Änderungen, Ergänzungen, einzelne Planblätter). So erkennen Sie die gültige Fassung: (1) Planname/Bezeichnung – welcher B-Plan genau? (2) Änderungsnummer/Datum – gibt es eine geänderte Fassung? (3) Bekanntmachungen der Gemeinde prüfen – dort steht die amtliche Fassung. Für Ihr konkretes Grundstück: Adresse/Flurstück + verbindliche Planbezeichnung beim Bauamt anfragen. Bebauungsplan lesen – Grundlagen.

Die Gemeinde Rohrbach hat eine Stellplatzsatzung und zahlreiche Bebauungspläne sowie Innenbereichssatzungen. Alle Pläne und die Stellplatzsatzung stehen auf ↗ rohrbach-ilm.de – Bauleitpläne zum Download; Originalpläne können im ↗ Bauamt Rohrbach eingesehen werden. Für verbindliche Angaben zählt immer die Fassung der Gemeinde bzw. die amtliche Bekanntmachung. Übersicht: Stellplatzverordnung, Bebauungsplan.

Bauamt und Baugenehmigung

Zuständig für die Baugenehmigung ist das Landratsamt Pfaffenhofen – digitaler Bauantrag. Die Gemeinde Rohrbach ist Ansprechpartner für Bauleitplanung und Satzungen (Bauamt: ↗ rohrbach-ilm.de). Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen bis wenige Monate; Vollständigkeit reduziert Nachforderungen.

Brauche ich einen Architekten in Rohrbach?

Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist ein bauvorlageberechtigter Planer erforderlich – in der Regel Architekt oder eingetragener Bauingenieur. Benjamin Schels, Architekt M.A. (ByAK), mit Büro in Wolnzach, begleitet Bauvorhaben in Rohrbach und im Landkreis: von der ersten Einordnung über Beratung zu Festpreisen bis zur Genehmigungsplanung.

Kostenfreies Erstgespräch

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Adresse oder Flurstück schicken – ich ordne ein

Sie schicken mir Adresse oder Flurstück – ich ordne ein: welcher Plan gilt, ob eine geänderte Fassung zu prüfen ist und welche zwei bis drei Festsetzungen bei Ihnen kritisch sind. Das prüfe ich im Erstcheck anhand Lageplan und Portal; so sehen Sie schnell, wo die Risiken liegen. → Kurz anfragen

Häufige Fragen

Wo finde ich die Stellplatzsatzung in Rohrbach?

In den kommunalen Unterlagen/Downloads; verbindlich ist die jeweils aktuelle Fassung der Gemeinde.

Gibt es Innenbereichssatzungen und wo sehe ich die Grenze?

Ja, je nach Ortsteil möglich. Grenzen stehen in den Satzungsunterlagen; verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde.

Wie erkenne ich, ob es eine B-Plan-Änderung gibt?

Klare Indizien: eine andere Planbezeichnung oder Änderungsnummer als die, die Sie haben; ein neueres Datum in den Bekanntmachungen der Gemeinde; Hinweise auf „Teiländerung“ oder „1. Änderung“. Verbindlich ist immer die amtliche Fassung – im Zweifel kurze Anfrage beim Bauamt Rohrbach.

Behörden und offizielle Infos

Themen, die hier oft eine Rolle spielen: Bebauungsplan lesen · Stellplatzverordnung Bayern · §34 BauGB · Abstandsflächen Bayern · Genehmigungsplanung · Bestandsschutz.

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Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.

Bei Fragen zum eigenen Vorhaben biete ich ein kostenfreies Erstgespräch an. → Kontakt aufnehmen

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