Architektur in Wolnzach

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Dieser Überblick fasst die wichtigsten Rahmenbedingungen für Bauvorhaben in Wolnzach zusammen.

Wer hier bauen möchte, sollte die örtlichen Besonderheiten kennen.

Die Architektur in Wolnzach wird durch Bebauungspläne, Genehmigungsverfahren und lokale Regeln bestimmt.

Das Verfahren ist oft von ortsspezifischen Vorgaben geprägt.

In Wolnzach prägen Bebauungspläne, die Stellplatzsatzung und Regelungen zum Denkmalschutz die Planung.

Besonders zu beachten ist die Sanierungssatzung für die Ortsmitte.

Für die Einordnung helfen die Artikel zur Stellplatzbedarf und zu Denkmalschutz.

Wichtig: Diese Seite gibt eine allgemeine Orientierung zu den örtlichen Rahmenbedingungen in Wolnzach. Für konkrete Bauvorhaben gelten die jeweils aktuellen örtlichen Vorschriften, Bebauungspläne und Satzungen. Im Einzelfall können Abweichungen oder zusätzliche Anforderungen bestehen. Eine Prüfung der aktuellen Vorschriften bei der zuständigen Baubehörde ist daher empfehlenswert.

Der Markt Wolnzach umfasst den Hauptort Wolnzach sowie 47 weitere Ortsteile.

Zu den größeren Ortsteilen zählen unter anderem Eschelbach, Geroldshausen, Gosseltshausen, Hüll, Jebertshausen, Königsfeld und Starzhausen.

Für Bauvorhaben in allen Ortsteilen gelten die gleichen gemeindlichen Satzungen und Vorschriften, wobei in den Ortsteilen teilweise andere Bebauungspläne oder örtliche Besonderheiten zu beachten sind.

Für Bauherren bedeutet das konkret: Ob ein Vorhaben genehmigungsfähig ist, entscheidet sich in Wolnzach oft nicht an einzelnen Vorschriften.

Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel verschiedener Vorschriften.

Dazu zählen etwa Bebauungsplan, Stellplatzsatzung, Sanierungsgebiet und Denkmalschutz.

Eine frühe Klärung reduziert Umplanungen, Verzögerungen und Konflikte im Nachbarschaftsrecht.

Praxis-Hinweis

Lage im Bebauungsplan bzw. Innen-/Außenbereich zuerst klären. Stellplatznachweis und Ablösemöglichkeiten im Marktkerngebiet prüfen. Sanierungsgebiet/Ensemble-Nähe früh prüfen, Verfahren bleibt vereinfacht.

Bauantrag und Genehmigung

Viele Bauvorhaben in Wolnzach benötigen eine Baugenehmigung, aber nicht alle.

Kleine Maßnahmen können nach Art. 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) genehmigungsfrei sein, etwa Terrassenüberdachungen bis 30 m², Mauern bis 2 m Höhe oder Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 40 m³ (jeweils unter bestimmten Voraussetzungen).

Für die meisten anderen Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Die bauordnungsrechtliche Prüfung erfolgt über das ↗ Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm, wo Bauanträge auch digital eingereicht werden können.

Ein vollständiger Bauantrag umfasst:

Je nach Projektumfang können zusätzliche Nachweise erforderlich sein zu:

Die Unterlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt werden:

Bauvorhaben in Wolnzach erfordern eine sorgfältige Abstimmung mit den örtlichen Vorgaben.

Die Artikel zu Genehmigungsplanung, Baugenehmigung, Fachplanern und zur Frage, wann ein Architekt erforderlich ist, geben Orientierung.

Denkmalschutz

Der Marktplatz von Wolnzach steht als Ensemble unter Denkmalschutz. Weitere denkmalgeschützte Gebäude sind das Wasserschloss Starzhausen, Kirchen und Kapellen sowie historische Wohn- und Geschäftshäuser im Ortskern.

Änderungen an denkmalgeschützten Gebäuden erfordern eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) und eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.

Zusätzlich kann baurechtlich eine Genehmigung erforderlich sein.

Bauvorhaben in Denkmalsnähe unterliegen oft strengeren Vorgaben zu Maßstab und Material.

Maßstab, Proportion, Dachform und Materialien sollten sich in die Umgebung einpassen – auch im Umfeld des Ensembles Marktplatz.

Ob ein Gebäude oder Grundstück denkmalgeschützt ist, lässt sich im ↗ Bayerischen Denkmal-Atlas oder in der ↗ Denkmalliste für Wolnzach (PDF) prüfen. Details zum Denkmalschutz bietet der entsprechende Artikel.

Bebauungsplan & örtliche Vorschriften

Wolnzach verfügt über zahlreiche Bebauungspläne mit Festsetzungen zu Nutzung, Baugrenzen, Dachformen oder Geschossflächen.

Bebauungspläne werden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und konkretisieren die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Bauvorhaben sollten den Festsetzungen entsprechen; Abweichungen sind nur mit Begründung möglich.

Für landwirtschaftliche Gebäude gelten teilweise eigene Regeln, und bestehende Gebäude können unter Bestandsschutz stehen.

Gebietsarten in Wolnzach

Der Flächennutzungsplan Wolnzach bestimmt die übergeordnete Gebietsart.

Bebauungspläne konkretisieren diese Festsetzungen:

Die Gebietsart ist damit die Grundlage für zulässige Nutzung und Dichte.

Abstandsflächen und Mindestabstände

Gebäude müssen Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze einhalten (Art. 6 der Bayerischen Bauordnung, BayBO).

Die Abstände richten sich grundsätzlich nach der Gebäudehöhe und der Gebäudeklasse.

In Gemeinden bis 100.000 Einwohner (wie Wolnzach) beträgt die Abstandsfläche in der Regel 0,4 H (mindestens 3 m).

Bei Gebäuden bis 7 m Höhe bis zur Fußbodenoberkante des obersten Aufenthaltsgeschosses (Gebäudeklassen 1 bis 3) beträgt der Mindestabstand in der Regel 3 m.

Maßgeblich ist die Fußbodenoberkante des obersten Aufenthaltsgeschosses, nicht First oder Traufhöhe.

Die konkreten Abstände können im Bebauungsplan abweichend geregelt sein.

Bestehende Gebäude können Abstandsflächen übernehmen, wobei die Mindestabstände weiterhin gelten.

Für bestimmte Nebenanlagen gelten nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) privilegierte Regelungen:

Diese können nach Art. 57 BayBO unter bestimmten Voraussetzungen privilegiert sein.

Ob sie dann direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden können, hängt von den konkreten Maßen, dem Bebauungsplan, Brandschutzabständen zu Nachbargebäuden und weiteren Voraussetzungen ab.

Eine Privilegierung ist nicht automatisch gegeben.

Deshalb sollten Grundstück, Lageplan, Bebauungsplan und Bayerische Bauordnung (BayBO) immer gemeinsam geprüft werden.

GRZ und GFZ im Bebauungsplan

Die GRZ (Grundflächenzahl) bestimmt den maximalen Bebauungsanteil am Grundstück.

Die GFZ (Geschossflächenzahl) begrenzt die insgesamt zulässige Geschossfläche.

In Wohngebieten sind bei Einfamilienhäusern häufig GRZ 0,2–0,4 und GFZ 0,4–0,8 festgesetzt.

Beispiel: GFZ 0,8 erlaubt eine Gesamtgeschossfläche von 80% der Grundstücksfläche.

Diese Vorgaben sind im Bebauungsplan verbindlich geregelt.

Details zu Flächenbegriffe im Baurecht liefert der entsprechende Artikel.

Sanierungsgebiet Ortsmitte Wolnzach

Für die Ortsmitte besteht ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet.

Das ist vor allem für die Einordnung im Bestand und für städtebauliche Zielsetzungen relevant.

In Wolnzach wird das Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren geführt; zusätzliche sanierungsrechtliche Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB sind dabei ausgeschlossen.

Die Satzung ist beim Markt Wolnzach einsehbar.

Eine Übersicht über die geltenden Bebauungspläne stellt der Markt Wolnzach zur Verfügung: ↗ Bauleitplanung – Markt Wolnzach.

Informationen zu aktuellen Baugebieten und verfügbaren Baugrundstücken finden sich hier: ↗ Baugrundstücke und Einheimischenmodell.

Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Originalpläne, die im Rathaus Wolnzach eingesehen werden können.

Stellplatzpflicht

Die Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach legt fest, wie viele Stellplätze für ein Bauvorhaben nachzuweisen sind.

Hinweis: Die folgenden Angaben gelten speziell für Wolnzach und können in anderen Gemeinden abweichen.

Wohnbau (Mehrfamilienhäuser):

Mietwohnungen mit Bindung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz:

Gewerbliche Nutzungen:

Besonders zu beachten: Im Marktkerngebiet von Wolnzach können Stellplätze unter bestimmten Bedingungen abgelöst werden.

Stellplatznachweis und Grundriss hängen eng zusammen; oft entscheidet beides über die Genehmigungsfähigkeit.

Die BayGaStellV regelt Größe und Anordnung der Stellplätze; die örtliche Satzung des Marktes ergänzt sie.

Die vollständige Stellplatzsatzung kann beim Markt Wolnzach eingesehen werden.

Eine Übersicht weiterer Satzungen und Verordnungen ist dort ebenfalls verfügbar.

Typische Stolpersteine beim Bauen in Wolnzach

  • Stellplätze blockieren den Grundriss: Die Stellplatzanforderungen werden häufig unterschätzt und führen zu späten Planungsänderungen. Im Marktkerngebiet können Stellplätze unter bestimmten Bedingungen abgelöst werden – das sollte früh geprüft werden.
  • Sanierungsgebiet wird zu spät berücksichtigt: Für Bauvorhaben in der Ortsmitte ist das Sanierungsgebiet relevant für die Einordnung im Bestand und städtebauliche Zielsetzungen. Dies sollte früh geprüft werden, auch wenn keine zusätzlichen Genehmigungspflichten nach BauGB bestehen.
  • Abstandsflächen bei Umbauten: BayBO-Regel (0,4 H, mind. 3 m) beachten. Bei Übernahme von Bestandsabständen bleiben Mindestabstände erhalten. Garagen/Carports unterliegen Sonderregeln – relevant sind Maße, BPlan und BayBO.
  • Befreiungen erst nach Entwurf beantragt: Abweichungen vom Bebauungsplan sollten frühzeitig geprüft werden. Eine Bauvoranfrage kann hier Planungssicherheit bieten.

Genehmigungsablauf & Behördenkontakt

Für Wolnzach ist das ↗ Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm zuständig; Anträge können dort auch digital gestellt werden.

Nachbarn werden im Genehmigungsverfahren in der Regel beteiligt, wenn ihre Rechte betroffen sein können.

Die Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel zwei bis drei Monate (Richtwert, keine gesetzliche Frist).

Sie kann aber je nach Komplexität des Vorhabens, Auslastung der Behörde und erforderlichen Beteiligungen deutlich länger dauern.

Mit einer Bauvoranfrage lassen sich bestimmte Aspekte der Genehmigungsfähigkeit bereits vor der eigentlichen Antragstellung klären.

Dies ist besonders sinnvoll bei geplanten Abweichungen vom Bebauungsplan oder bei unklaren Rechtslagen.

Eine Bauvoranfrage ersetzt zwar nicht den Bauantrag, kann aber Planungssicherheit bieten und helfen, spätere Verzögerungen zu vermeiden.

In Wolnzach scheitern Bauvorhaben selten an einzelnen Paragrafen, sondern an unklaren Rahmenbedingungen.

Wer Bebauungsplan, Stellplatzanforderungen, Sanierungssatzung und Denkmalschutz früh einordnet, kann Zeit, Kosten und Korrekturen im Verfahren vermeiden.

Für Fragen zu Bebauungsplänen und Satzungen steht das ↗ Bauamt des Marktes Wolnzach zur Verfügung.

Typische Fragen von Bauherren

Wie lange dauert eine Baugenehmigung in Wolnzach?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Komplexität des Vorhabens ab.

Bei einfachen Projekten kann die Genehmigung unter optimalen Bedingungen innerhalb weniger Wochen erteilt werden.

In den meisten Fällen erstreckt sich das Genehmigungsverfahren über mehrere Wochen bis Monate.

Besonders komplexe Vorhaben benötigen entsprechend mehr Zeit.

Eine sorgfältig vorbereitete Genehmigungsplanung hilft, die Bearbeitungsdauer zu reduzieren.

Welche Besonderheiten gibt es in Wolnzach?

Wolnzach hat regionale Besonderheiten bei Bebauungsplänen, Abstandsflächen und Genehmigungspraxis. Die örtlichen Baubehörden können Auskunft geben.

Brauche ich einen Architekten in Wolnzach?

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist ein bauvorlageberechtigter Planer erforderlich. Dies kann ein Architekt oder ein eingetragener Bauingenieur sein.

Zusammenfassung

Bauen in Wolnzach erfordert die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten wie Bebauungspläne, Stellplatzanforderungen, Sanierungsgebiet und Denkmalschutz.

Wer Bebauungsplan, Stellplatz, Sanierungsgebiet und Denkmalschutz früh klärt, reduziert Verzögerungen und Nachforderungen im Verfahren.

Nächste Schritte

Offizielle Informationsquellen

Weiterführende Artikel

Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels mit Sitz in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der sachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung eines konkreten Bauvorhabens. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen (überwiegend Bayern).

Ich biete architektonische Beratungen mit definiertem Umfang zu Festpreisen an. Bei Unklarheiten klären wir das im kostenfreien Erstgespräch. → Kontakt aufnehmen

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