Barrierefrei bauen

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Barrierefrei bauen bedeutet, Gebäude so zu planen, dass sie ohne fremde Hilfe nutzbar sind.

Maßgeblich sind die DIN 18040 und die jeweilige Landesbauordnung (in Bayern: BayBO). Die Anforderungen können bundesweit abweichen.

In der Praxis entstehen Zielkonflikte, besonders bei Maßnahmen im Bestand, weil vorhandene Strukturen und Nutzungskonzepte nicht immer zusammenpassen.

Ob und in welchem Umfang Barrierefreiheit verpflichtend ist, hängt vom Gebäudetyp und der Nutzung ab.

Die Planung sollte diese Anforderungen von Anfang an berücksichtigen.

Kurz gesagt

  • Barrierefreiheit richtet sich nach DIN 18040 und Landesrecht.
  • Anforderungen hängen von Nutzung und Gebäudetyp ab.
  • Rollstuhlgerecht ist eine höhere Anforderung als barrierefrei.
  • Frühzeitige Planung reduziert Flächen- und Kostenkonflikte.
  • Im Bestand sind Prioritäten oft notwendig.

Barrierefreiheit betrifft Grundriss, Erschließung und Haustechnik.

Praxis-Hinweis

Klare Prioritäten sparen Fläche und Kosten. Im Bestand sind Kompromisse früh zu klären.

Barrierefrei vs. rollstuhlgerecht

Rollstuhlgerecht ist eine strengere Ausprägung von barrierefrei.

Sie verlangt größere Bewegungsflächen und höhere Anforderungen an Türen, Bäder und Erschließung.

Für Bauherren ist wichtig, die Anforderungen getrennt zu betrachten, weil sie unterschiedliche Konsequenzen für Flächen und Kosten haben.

Typische Planungsfelder

Barrierefreiheit betrifft:

Zielkonflikte und Prioritäten

Barrierefreiheit berührt:

Nicht jede Anforderung lässt sich ohne Mehrfläche oder Mehrkosten erfüllen, besonders im Bestand. Deshalb ist es sinnvoll, früh Prioritäten zu definieren und die wichtigsten Nutzungsbereiche zuerst zu sichern.

Typische Zielkonflikte sind:

Typische Maße (Orientierungswerte)

Die DIN nennt je nach Anforderung konkrete Maße. Häufige Orientierungswerte sind:

Barrierefreiheit im Bestand

Im Umbau oder bei Sanierungen sind Kompromisse üblich.

Oft werden Prioritäten gesetzt:

Prüfung in der Genehmigung

Ob barrierefreie Anforderungen verbindlich sind, hängt von Nutzung, Gebäudeklasse und Landesrecht ab. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden oder Mehrfamilienhäusern gelten häufig strengere Vorgaben. Die Anforderungen sollten früh mit der Genehmigungsplanung abgestimmt werden.

Nutzungsperspektive

Barrierefreie Planung lohnt sich auch unabhängig von gesetzlichen Pflichten. Sie verbessert die Alltagstauglichkeit und erleichtert spätere Anpassungen bei veränderten Lebenssituationen. Besonders im Wohnbau erhöht sie die langfristige Nutzbarkeit.

Förderungen und Finanzierung

Es gibt Förderprogramme für barrierefreie Umbauten, etwa im Zusammenhang mit altersgerechtem Umbau. Konditionen ändern sich regelmäßig; eine Prüfung vor Planungsbeginn ist sinnvoll.

Kostenfolgen (kurz)

Mehrkosten entstehen meist durch:

Früh eingeplante Barrierefreiheit ist wirtschaftlicher als nachträgliche Umbauten. Die Kostenplanung sollte diese Mehrkosten berücksichtigen.

Typische Fragen von Bauherren

Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht?

Barrierefrei bedeutet allgemein leicht zugänglich und nutzbar. Rollstuhlgerecht stellt höhere Anforderungen an Bewegungsflächen, Türen und Sanitärbereiche und ist ein spezieller Teilbereich.

Gibt es Förderungen für barrierefreies Bauen?

Ja. Es gibt Förderprogramme, z. B. für altersgerechten Umbau. Die Bedingungen ändern sich regelmäßig und sollten vor der Planung geprüft werden.

Zusammenfassung

Barrierefreiheit ist ein zentraler Qualitätsfaktor im Wohnbau und hängt von Nutzung und Gebäudetyp ab.

Die Anforderungen der DIN 18040 und des Landesrechts sollten früh in der Planung berücksichtigt werden.

Rollstuhlgerecht stellt höhere Anforderungen und wirkt sich stärker auf Fläche und Kosten aus.

Im Bestand sind Prioritäten notwendig, um die wichtigsten Nutzungsbereiche sicher zu machen.

Früh geplante Maßnahmen sind wirtschaftlicher als spätere Anpassungen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels mit Sitz in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der sachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung eines konkreten Bauvorhabens. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen (überwiegend Bayern).

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