Barrierefrei bauen Anforderungen, Zielkonflikte und Planung im Bestand
3 Min Lesezeit
Barrierefrei bauen bedeutet, Gebäude so zu planen, dass sie ohne fremde Hilfe nutzbar sind.
Maßgeblich sind die DIN 18040 und die jeweilige Landesbauordnung (in Bayern: BayBO). Die Anforderungen können bundesweit abweichen.
In der Praxis entstehen Zielkonflikte, besonders bei Maßnahmen im Bestand, weil vorhandene Strukturen und Nutzungskonzepte nicht immer zusammenpassen.
Ob und in welchem Umfang Barrierefreiheit verpflichtend ist, hängt vom Gebäudetyp und der Nutzung ab.
Die Planung sollte diese Anforderungen von Anfang an berücksichtigen.
Kurz gesagt
- Barrierefreiheit richtet sich nach DIN 18040 und Landesrecht.
- Anforderungen hängen von Nutzung und Gebäudetyp ab.
- Rollstuhlgerecht ist eine höhere Anforderung als barrierefrei.
- Frühzeitige Planung reduziert Flächen- und Kostenkonflikte.
- Im Bestand sind Prioritäten oft notwendig.
Barrierefreiheit betrifft Grundriss, Erschließung und Haustechnik.
Praxis-Hinweis
Klare Prioritäten sparen Fläche und Kosten. Im Bestand sind Kompromisse früh zu klären.
Barrierefrei vs. rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist eine strengere Ausprägung von barrierefrei.
Sie verlangt größere Bewegungsflächen und höhere Anforderungen an Türen, Bäder und Erschließung.
Für Bauherren ist wichtig, die Anforderungen getrennt zu betrachten, weil sie unterschiedliche Konsequenzen für Flächen und Kosten haben.
Typische Planungsfelder
Barrierefreiheit betrifft:
- Stufenlose Zugänge und schwellenarme Übergänge
- Türbreiten und Bewegungsflächen in Fluren und Räumen
- Sanitärräume mit ausreichenden Bewegungsflächen
- Bedienelemente in sinnvoller Höhe und gut erreichbar
Zielkonflikte und Prioritäten
Barrierefreiheit berührt:
- Grundriss
- Statik
- Haustechnik
Nicht jede Anforderung lässt sich ohne Mehrfläche oder Mehrkosten erfüllen, besonders im Bestand. Deshalb ist es sinnvoll, früh Prioritäten zu definieren und die wichtigsten Nutzungsbereiche zuerst zu sichern.
Typische Zielkonflikte sind:
- Bewegungsflächen vs. kompakte Grundrisse
- Schwellenfreiheit vs. Aufbauhöhen im Boden
- Zugängliche Technikräume vs. Wohnfläche
Typische Maße (Orientierungswerte)
Die DIN nennt je nach Anforderung konkrete Maße. Häufige Orientierungswerte sind:
- Türbreite: ca. 90 cm lichte Breite (kann je nach Anforderung variieren)
- Bewegungsfläche: ca. 150 × 150 cm (kann je nach Nutzung und Anforderung variieren)
- Schwellen: möglichst gering, in der Regel max. 2 cm (kann je nach Anforderung und Nutzung abweichen)
Barrierefreiheit im Bestand
Im Umbau oder bei Sanierungen sind Kompromisse üblich.
Oft werden Prioritäten gesetzt:
- der Zugang
- ein barrierearmes Bad
- sinnvolle Bewegungsflächen in den Hauptbereichen
Prüfung in der Genehmigung
Ob barrierefreie Anforderungen verbindlich sind, hängt von Nutzung, Gebäudeklasse und Landesrecht ab. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden oder Mehrfamilienhäusern gelten häufig strengere Vorgaben. Die Anforderungen sollten früh mit der Genehmigungsplanung abgestimmt werden.
Nutzungsperspektive
Barrierefreie Planung lohnt sich auch unabhängig von gesetzlichen Pflichten. Sie verbessert die Alltagstauglichkeit und erleichtert spätere Anpassungen bei veränderten Lebenssituationen. Besonders im Wohnbau erhöht sie die langfristige Nutzbarkeit.
Förderungen und Finanzierung
Es gibt Förderprogramme für barrierefreie Umbauten, etwa im Zusammenhang mit altersgerechtem Umbau. Konditionen ändern sich regelmäßig; eine Prüfung vor Planungsbeginn ist sinnvoll.
Kostenfolgen (kurz)
Mehrkosten entstehen meist durch:
- größere Flächen
- Aufzüge
- Sanitäranpassungen
Früh eingeplante Barrierefreiheit ist wirtschaftlicher als nachträgliche Umbauten. Die Kostenplanung sollte diese Mehrkosten berücksichtigen.
Typische Fragen von Bauherren
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht?
Barrierefrei bedeutet allgemein leicht zugänglich und nutzbar. Rollstuhlgerecht stellt höhere Anforderungen an Bewegungsflächen, Türen und Sanitärbereiche und ist ein spezieller Teilbereich.
Gibt es Förderungen für barrierefreies Bauen?
Ja. Es gibt Förderprogramme, z. B. für altersgerechten Umbau. Die Bedingungen ändern sich regelmäßig und sollten vor der Planung geprüft werden.
Zusammenfassung
Barrierefreiheit ist ein zentraler Qualitätsfaktor im Wohnbau und hängt von Nutzung und Gebäudetyp ab.
Die Anforderungen der DIN 18040 und des Landesrechts sollten früh in der Planung berücksichtigt werden.
Rollstuhlgerecht stellt höhere Anforderungen und wirkt sich stärker auf Fläche und Kosten aus.
Im Bestand sind Prioritäten notwendig, um die wichtigsten Nutzungsbereiche sicher zu machen.
Früh geplante Maßnahmen sind wirtschaftlicher als spätere Anpassungen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- DIN 18040 (Barrierefreies Bauen), jeweils gültige Fassung
- Landesbauordnung, jeweils gültige Fassung