Mindestabstände zur Grundstücksgrenze; zentral für die Genehmigungsfähigkeit.
Quelle: BayBO (Art. 6).
Dieses Architektur-Glossar bietet einen Überblick über zentrale Begriffe aus Architektur und Bauwesen – kurz und verständlich erklärt. Suche und Filter helfen dabei, schnell den passenden Begriff zu finden. Das Glossar dient der fachlichen Orientierung für Bauherren in Planung, Genehmigung und Kosten.
Die Begriffe ersetzen keine individuelle Prüfung. Für vertiefende Zusammenhänge verweisen die Einträge auf passende Fachartikel. Maßgeblich für konkrete Entscheidungen sind die jeweils geltenden Gesetze und Auskünfte der zuständigen Behörden.
Hinweis
Das Glossar liefert kurze Begriffsdefinitionen zur Orientierung. Für Vertiefung nutzen Sie die verlinkten Fachartikel. Rechtlich verbindlich sind Gesetze und Behördenauskünfte.
Top‑Begriffe:
Mindestabstände zur Grundstücksgrenze; zentral für die Genehmigungsfähigkeit.
Quelle: BayBO (Art. 6).
Formelle Bestätigung, dass die Leistung vertragsgerecht erbracht ist; Startpunkt der Gewährleistung.
Quelle: BGB (Werkvertragsrecht).
Haftung für Mängel innerhalb gesetzlicher Fristen nach Abnahme.
Quelle: BGB (Werkvertragsrecht).
Schriftliche Dokumentation der Abnahme mit festgestellten Mängeln und deren Behandlung.
Quelle: BGB (Werkvertragsrecht).
Teilzahlung während der Bauausführung nach erbrachter Leistung.
Quelle: BGB, VOB/B.
Erweiterung eines Gebäudes durch Aufsetzen zusätzlicher Geschosse.
Quelle: BayBO (Änderung baulicher Anlagen).
Übergabepunkt der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation).
Quelle: Praxisbegriff.
Kostenbasis für die Honorarbemessung nach HOAI (ohne Grundstück).
Quelle: HOAI-Gesetzestext.
Kosten für die Herstellung von Hausanschlüssen (Wasser, Strom, Abwasser).
Quelle: Kommunale Satzungen, Praxisbegriff.
Vertikaler Schacht für Aufzugsanlagen als Teil der Gebäudestruktur.
Quelle: DIN 18040, Praxisbegriff.
Erweiterung eines bestehenden Gebäudes durch zusätzlichen Baukörper.
Quelle: Praxisbegriff.
Außenansichten des Gebäudes als Teil der Bauvorlagen.
Quelle: Bauvorlagenverordnung (BayBauVorlV).
Ausbaugewerke nach dem Rohbau, z. B. Oberflächen, Ausbau und TGA.
Quelle: Praxisbegriff.
Stabilisierung des Tragwerks gegen horizontale Lasten wie Wind.
Quelle: DIN EN 1990 (Eurocode 0).
Kosten für Außenbereiche wie Wege, Pflaster, Grünflächen und Einfriedungen.
Quelle: DIN 276.
Schutz- und Gestaltungsschicht auf Außenwänden.
Quelle: DIN 18550, Praxisbegriff.
Aufkantung über der Dachkante, meist bei Flachdächern.
Quelle: Praxisbegriff.
Vertragliche Grundlage für Architektenleistungen, Honorar und Pflichten.
Quelle: BGB, HOAI-Gesetzestext.
Unterlagen für die Ausschreibung: Leistungsverzeichnis, Pläne, Beschreibungen.
Quelle: VOB/A, soweit anwendbar.
Bauteil der Gebäudehülle; relevant für Wärmeschutz und Abstandsflächen.
Quelle: GEG-Gesetzestext, DIN 4108.
Leistungsbeschreibung, damit Angebote vergleichbar werden und die Vergabe sauber erfolgt.
Quelle: VOB/A (öffentliche Vergabe), soweit anwendbar.
Detaillierte Planung als Grundlage für die Bauausführung und Ausschreibung.
Quelle: HOAI-Gesetzestext (LPH 5).
Formeller Antrag bei der Behörde, der auf der Genehmigungsplanung basiert.
Quelle: BayBO und BayBauVorlV.
Abdichtung gegen Bodenfeuchte und Wasser im erdberührten Bereich.
Quelle: DIN 18533.
Wärme, Feuchte, Schall und Licht im Gebäudeverhalten.
Quelle: GEG, DIN 4108, DIN 4109.
Auskragende Platte eines Balkons; statisch und bauphysikalisch relevant.
Quelle: DIN EN 1992 (Eurocode 2), Praxisbegriff.
Höhe einer Brüstung, z. B. bei Fenstern und Balkonen.
Quelle: BayBO, DIN 18065.
Stahl zur Bewehrung von Betonbauteilen.
Quelle: DIN 488.
Unternehmen, das Grundstück und Gebäude aus einer Hand anbietet.
Quelle: Praxisbegriff.
Gebietskategorie im Bebauungsplan (z. B. Wohn‑, Misch‑, Gewerbegebiet).
Quelle: BauNVO.
Linie im Bebauungsplan, die nicht überschritten werden darf.
Quelle: BauNVO.
Vorgabe, dass die Gebäudefassade exakt auf der Linie liegen muss.
Quelle: BauNVO.
Städtebauliche Planung aus Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.
Quelle: BauGB.
Baunutzungsverordnung, regelt Baugebiete und zulässige Nutzungen.
Quelle: BauNVO.
Öffentlich‑rechtliche Verpflichtung auf einem Grundstück zugunsten eines Bauvorhabens.
Quelle: Bauordnungsrecht der Länder (Praxisbegriff).
Vorabklärung zur Zulässigkeit eines Vorhabens vor dem Bauantrag.
Quelle: Praxisbegriff.
Boden und Untergrund als Grundlage für Gründung und Tragfähigkeit.
Quelle: Praxisbegriff.
Untersuchung von Boden und Grundwasser als Basis für Gründung und Kosten.
Quelle: DIN 4020, Eurocode 7 (DIN EN 1997), DIN 1054.
Finanzierung von Bau- und Nebenkosten inkl. Förderungen und Puffer.
Quelle: BGB (Darlehen), KfW-Förderung.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (Neubau und Sanierung).
Quelle: BAFA.
Kosten neben dem Bauwerk, z. B. Gebühren, Gutachten, Versicherungen.
Quelle: DIN 276.
Kosten für Baukonstruktion und technische Anlagen.
Quelle: DIN 276.
Überwachung der Ausführung, Qualität, Kosten und Termine auf der Baustelle.
Quelle: HOAI-Gesetzestext (LPH 8).
Recht, Bauanträge einzureichen (Architekt/Bauingenieur).
Quelle: BayBO (Bauvorlageberechtigung).
Regelt Inhalt und Form der Bauvorlagen für Bauanträge.
Quelle: BayBauVorlV.
Kommunale Satzung mit verbindlichen Festsetzungen zur Bebauung.
Änderung eines Bebauungsplans durch das Planungsverfahren.
Quelle: BauGB.
Untersuchung von Boden und Grundwasser für Gründung und Kosten.
Quelle: DIN 4020, DIN EN 1997.
Abweichung von Festsetzungen im Bebauungsplan unter bestimmten Voraussetzungen.
Quelle: BauGB (§ 31).
Rechtslage, die bestehende Gebäude vor neuen Vorschriften schützt.
Quelle: Praxisbegriff, erläutert im Artikel Bestandsschutz.
Systematische Erfassung des Ist‑Zustands als Grundlage für Planung und Kosten.
Quelle: Praxisbegriff.
Materielle Substanz eines Gebäudes (Konstruktion, Bauteile, Zustand).
Quelle: Praxisbegriff.
Grundlegende Konstruktionsarten wie Massiv- oder Holzbau.
Quelle: Praxisbegriff, siehe Bauweisen im Neubau erfahren.
Baustoff aus Zement, Wasser und Gesteinskörnung; häufig im Massivbau.
Quelle: Praxisbegriff.
Abweichungen von der vereinbarten Leistung, die zu Nachbesserung führen.
Bayerische Bauordnung, regelt Anforderungen und Verfahren im Freistaat Bayern.
Quelle: BayBO.
Bayerisches Denkmalschutzgesetz, regelt Schutz und Umgang mit Denkmälern.
Quelle: BayDSchG.
Bayerisches Wassergesetz, ergänzt das Wasserhaushaltsgesetz auf Landesebene.
Quelle: BayWG.
Bürgerliches Gesetzbuch, zentrale Grundlage für Vertragsrecht und Haftung.
Quelle: BGB.
Bundes-Immissionsschutzgesetz, regelt Immissionen wie Lärm und Luftschadstoffe.
Quelle: BImSchG.
Baugesetzbuch, regelt das Planungsrecht und die Bauleitplanung.
Quelle: BauGB.
Schutz von Personen und Gebäuden; Anforderungen variieren je nach Gebäudeklasse.
Quelle: BayBO und Sonderbauverordnungen.
Nachweis, dass die Anforderungen an den Brandschutz eingehalten sind.
Quelle: BayBO, Sonderbauverordnungen.
Fachplaner für Brandschutznachweise und Konzepte.
Quelle: Praxisbegriff.
Fachlicher Bezug auf Brandschutzanforderungen und Nachweise.
Quelle: Praxisbegriff.
Anforderungen an zugängliche Gebäude und Wohnungen.
Quelle: DIN 18040, BayBO.
Erforderliche Freifläche für Bewegungen, z. B. bei Barrierefreiheit.
Quelle: DIN 18040.
Bruttogeschossfläche: Summe aller Geschossflächen nach DIN 277; Grundlage für Kostenermittlung.
Quelle: DIN 277.
Nettogeschossfläche: BGF abzüglich Konstruktionsflächen; beschreibt nutzbare Flächen nach DIN 277.
Quelle: DIN 277.
Beschreibung von Bauweise, Materialien und Ausstattung als Bauvorlage.
Quelle: Bauvorlagenverordnung (BayBauVorlV).
Berechtigt, Bauanträge einzureichen (z. B. Architekt, Bauingenieur).
Quelle: BayBO (Bauvorlageberechtigung).
Kontrolle der Ausführung auf Qualität, Kosten und Termine (LPH 8). Synonym für Bauleitung/Objektüberwachung.
Quelle: HOAI (Objektüberwachung).
Überdachte Stellfläche; oft genehmigungsfrei, aber an Abstände gebunden.
Quelle: BayBO (genehmigungsfrei/Abstände), BauGB (B‑Plan).
Rechtliche Vorgaben für denkmalgeschützte Gebäude.
Quelle: BayDSchG.
Zuständige Fachbehörde für Genehmigungen und Auflagen im Denkmalschutz.
Quelle: BayDSchG.
Neigungswinkel des Dachs; relevant für Gestaltung und Bebauungsplan.
Quelle: Festsetzungen im BauGB (B‑Plan).
Tragende Konstruktion des Daches mit Sparren, Pfetten und Dachbinder.
Quelle: DIN EN 1995 (Holzbau), DIN EN 1992 (Massivbau).
Material zur Wärmedämmung (z. B. Mineralwolle, EPS, Holzfaser).
Quelle: GEG-Gesetzestext, DIN 4108.
Wasserdampfregulierende Schicht zur Feuchteschutz in der Gebäudehülle.
Quelle: DIN 4108, DIN 68800 (Holzschutz).
Geneigte Dachfläche, relevant für Wohnflächenanteile.
Quelle: WoFlV, Praxisbegriff.
Schicht zur Begrenzung der Wasserdampfdiffusion in Bauteilen.
Quelle: DIN 4108.
Entwässerungssystem zur Ableitung von Sickerwasser am Bauwerk.
Quelle: DIN 4095.
Deutsches Institut für Normung; technische Regeln und Standards.
Quelle: DIN.
Norm zur Kostengliederung im Bauwesen (Kostengruppen).
Quelle: DIN 276.
Norm zur Flächenberechnung (BGF, NGF, Nutzfläche).
Quelle: DIN 277.
Regeln für Standsicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau.
Quelle: DIN 1054.
Barrierefreies Bauen – Anforderungen für öffentlich zugängliche Gebäude und Wohnungen.
Quelle: DIN 18040.
Geotechnische Untersuchungen für Baugrund und Gründung.
Quelle: DIN 4020.
Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden.
Quelle: DIN 4108.
Schallschutz im Hochbau – Mindestanforderungen und Nachweise.
Quelle: DIN 4109.
Grundlagen der Tragwerksplanung (Eurocode 0).
Quelle: DIN EN 1990.
Geotechnik (Eurocode 7) – Grundlagen für Berechnung und Nachweise.
Quelle: DIN EN 1997.
Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnungsverfahren.
Quelle: DIN V 18599.
Geschoss auf oder nahe der Geländeoberfläche.
Quelle: Praxisbegriff.
Dokumentiert den energetischen Standard eines Gebäudes.
Quelle: GEG-Gesetzestext.
Erneuerbare-Energien-Gesetz, regelt die Förderung erneuerbarer Energien.
Quelle: EEG.
Energieeinsparverordnung, Vorgängerregelung zum Gebäudeenergiegesetz.
Quelle: EnEV (außer Kraft), siehe GEG.
Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren während der öffentlichen Auslegung.
Quelle: BauGB.
Finale Kostenabrechnung nach Abschluss der Bauleistungen.
Quelle: BGB, VOB/B.
Kostenbeitrag für die Herstellung von Erschließungsanlagen.
Quelle: BauGB, Kommunalabgabengesetz.
Schutz von Gebäudegruppen als Ensemble im Denkmalschutz.
Quelle: BayDSchG.
Mindestanforderungen an Hülle und Technik nach Gebäudeenergiegesetz.
Quelle: GEG-Gesetzestext.
Fachplaner für energetische Nachweise und Effizienzkonzepte.
Quelle: Praxisbegriff.
Person, die den Bauantrag erstellt und unterschreibt.
Quelle: BayBO, BayBauVorlV.
Beitrag für Erschließungsanlagen wie Straßen und Leitungen.
Quelle: BauGB, BayKAG.
Anschluss an Straßen, Wasser, Abwasser und Strom.
Quelle: BauGB, BayKAG.
Energiestandard für Gebäude, der Förderfähigkeit und Energiebedarf beschreibt.
Recht zur Bebauung eines fremden Grundstücks gegen Erbbauzins.
Quelle: BGB (ErbbauRG).
Abriss eines Bestandsgebäudes und Neubau auf demselben Grundstück.
Quelle: Praxisbegriff.
Bauliche Vergrößerung eines Bestandsgebäudes (z. B. Anbau, Aufstockung).
Quelle: Praxisbegriff.
Konkretisierung des Vorentwurfs; Grundlage für Genehmigung.
Quelle: HOAI-Gesetzestext (LPH 3).
Spezialisten für Statik, Brandschutz, TGA, Energie.
Quelle: Praxisbegriff, siehe Artikel: Fachplaner.
Verbindliche Regelungen im Bebauungsplan (z. B. GRZ, GFZ, Bebauungsweise).
Fachplaner für Außenanlagen, Stellplätze und Erschließung.
Quelle: Praxisbegriff.
Höhe der Dachfirstlinie, oft im B‑Plan festgelegt.
Quelle: Festsetzungen im Bebauungsplan.
Weg zur sicheren Evakuierung bei Gefahr.
Quelle: BayBO, Brandschutz.
Vorbereitender Bauleitplan, der die geplante Nutzung der Flächen darstellt.
Quelle: BauGB.
Flächen für technische oder funktionale Zwecke (z. B. Heizung, Technikräume).
Quelle: DIN 277.
Seriell vorgefertigte Bauweise mit schneller Montage auf der Baustelle.
Quelle: Praxisbegriff.
Mindesttiefe bis zu der Boden gefriert; relevant für Fundamenttiefe.
Quelle: DIN EN 1997, DIN 1054.
Mindesttiefe des Fundaments unter Geländeoberfläche zur Lastabtragung.
Quelle: DIN EN 1997, DIN 1054.
Höhenbezugspunkt der fertigen Fußbodenoberfläche (OKFF/FFB).
Quelle: Praxisbegriff, Bauvorlagenverordnung.
Grundbegriffe wie BGF, NGF und Nutzfläche für Planung und Kosten.
Quelle: BauNVO, DIN 277.
Ermittlung von BGF, NGF und Nutzflächen nach DIN‑Regeln.
Quelle: DIN 277.
Gebäudeenergiegesetz, regelt energetische Anforderungen.
Quelle: GEG-Gesetzestext.
Äußere Umhüllung des Gebäudes (Dach, Wände, Bodenplatte, Fenster).
Quelle: GEG-Gesetzestext, DIN 4108.
Einteilung nach Gebäudehöhe und Nutzung; maßgeblich für Anforderungen.
Quelle: BayBO (Art. 2 Abs. 3).
Bezugshöhe für Gebäudehöhe und Abstandsflächen.
Quelle: BayBO.
Zulässigkeit bestimmter Vorhaben ohne Genehmigung bei Einhaltung der Regeln.
Quelle: BayBO (Art. 57).
Planung für den Bauantrag mit allen erforderlichen Nachweisen.
Quelle: HOAI-Gesetzestext (LPH 4).
Erste Leistungsphase: Klärung von Zielen, Rahmenbedingungen und Machbarkeit.
Quelle: HOAI-Gesetzestext (LPH 1).
Ebenen eines Gebäudes; Anzahl der Vollgeschosse ist baurechtlich relevant.
Quelle: BayBO, BauNVO.
Konstruktive Grundlage, die Lasten in den Baugrund ableitet.
Quelle: Praxisbegriff, DIN 1054.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, zentrale Grundlage im Vergaberecht.
Quelle: GWB.
Baugebiet, das vorrangig der Unterbringung von Gewerbebetrieben dient.
Quelle: BauNVO.
Bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung.
Quelle: GaStellV (BY).
Gesamtfläche eines Grundstücks als Grundlage für GRZ/GFZ.
Quelle: BauNVO, Praxisbegriff.
Ob ein Vorhaben baurechtlich zulässig ist.
Quelle: BauGB, BayBO.
Vorhaben, das eine Baugenehmigung erfordert.
Quelle: BayBO.
Ablauf von Antrag, Prüfung und Bescheid bei der Baubehörde.
Quelle: BayBO.
Maß der Gebäudehöhe, relevant für Abstandsflächen und Einordnung.
Quelle: BayBO, Praxisbegriff.
Absturzsicherung an Treppen, Balkonen und Podesten.
Quelle: DIN 18065, Bayerische Bauordnung (BayBO) – beide regeln Geländer/Absturzsicherung.
Summe der anrechenbaren Geschossflächen als Grundlage für die GFZ.
Quelle: BauNVO.
Einzelne Fachbereiche der Bauausführung (z. B. Elektro, Heizung).
Quelle: Praxisbegriff.
Schnitte durch das Gebäude als Teil der Bauvorlagen.
Quelle: Bauvorlagenverordnung (BayBauVorlV).
Grenze des Grundstücks; maßgeblich für Abstandsflächen.
Quelle: BayBO, Praxisbegriff.
Grundflächenzahl: Prozentualer Anteil der Grundstücksfläche, der überbaut werden kann; im Bebauungsplan festgesetzt.
Quelle: BauNVO.
Geschossflächenzahl: Kennzahl für das Verhältnis zwischen Gesamtgeschossfläche und Grundstücksfläche; im Bebauungsplan festgelegt.
Quelle: BauNVO.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Quelle: HOAI-Gesetzestext.
Greifbarer Teil eines Geländers zur sicheren Nutzung von Treppen.
Quelle: DIN 18065, DIN 18040.
Bauweise mit Holz als tragendem Material, nachhaltig und schnell.
Quelle: BayBO, GEG-Gesetzestext.
Bauweise mit Holzrahmenkonstruktion, z. B. Ständer- oder Skelettbau.
Quelle: DIN EN 1995 (Holzbau).
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch Reparatur oder Austausch.
Quelle: Praxisbegriff.
Einwirkungen wie Lärm oder Geruch, die Nachbarschaftsrechte betreffen.
Quelle: BImSchG.
Kennwert für die energetische Qualität nach GEG.
Quelle: GEG-Gesetzestext, DIN V 18599.
Aufkantung am Dachansatz bei geneigten Dächern.
Quelle: Praxisbegriff.
Förderprogramm für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Quelle: KfW.
Frühe Einschätzung, welche Projektart und Standards bezahlbar sind.
Quelle: Praxisbegriff, siehe Mehr zu Kosten & Einordnung.
Abgleich von Planung und Budget über alle Leistungsphasen.
Quelle: DIN 276.
Differenz zwischen geplanter und tatsächlicher Kostenentwicklung.
Quelle: Praxisbegriff.
Strukturierte Einteilung der Baukosten nach DIN 276.
Quelle: DIN 276.
Flächenanteil für tragende und raumbegrenzende Bauteile.
Quelle: DIN 277.
Mauerstein aus Kalk und Sand mit guter Wärmedämmung.
Quelle: DIN EN 771-2.
Decke über dem Keller, relevant für Wärmeschutz und Statik.
Quelle: GEG-Gesetzestext, DIN 4108.
Tauwasser, das sich bei Unterschreitung der Taupunkttemperatur bildet.
Quelle: DIN 4108.
Grobe Kosteneinschätzung in frühen Planungsphasen.
Quelle: DIN 276, HOAI.
Detaillierte Kostenermittlung auf Basis von Planungsunterlagen.
Quelle: DIN 276, HOAI.
Kostenschätzung eines Unternehmens vor Auftragsvergabe.
Quelle: BGB, VOB/B.
Volumen eines Gebäudes, relevant für Planung und Kosten.
Quelle: Praxisbegriff, DIN 277.
Bauordnungsrecht der Länder, z. B. Abstände, Anforderungen, Verfahren.
Quelle: jeweilige Landesbauordnung, z. B. BayBO.
Innenfläche einer Fenster- oder Türöffnung.
Quelle: Praxisbegriff.
Neun Phasen der Architekturplanung nach HOAI.
Quelle: HOAI-Gesetzestext.
Abkürzung für Leistungsphasen nach HOAI.
Quelle: HOAI.
Plan mit Grundstück, Umgebung und Gebäude; Bestandteil der Bauvorlagen.
Quelle: BayBauVorlV.
Innenhof zur Belichtung und Belüftung von Räumen.
Quelle: Praxisbegriff.
Schacht zur Belichtung und Belüftung von Untergeschossen.
Quelle: Praxisbegriff.
Annahme von Lasten für die Tragwerksplanung (z. B. Eigenlast, Schnee, Wind).
Quelle: DIN EN 1991 (Eurocode 1).
Anlage zur Belüftung des Gebäudes, z. B. kontrollierte Wohnraumlüftung.
Quelle: GEG-Gesetzestext, DIN 1946-6.
Dichtheit der Gebäudehülle gegen Luftströmungen.
Quelle: GEG, DIN 4108-7.
Freie Höhe zwischen fertigen Oberflächen.
Quelle: WoFlV, Praxisbegriff.
Innenmaße ohne Bauteile, relevant für Flächenberechnung.
Quelle: WoFlV, Praxisbegriff.
Eingezogener, überdachter Außenraum; anteilig Wohnfläche.
Quelle: WoFlV, Praxisbegriff.
Positionsweise Beschreibung der Leistungen als Basis für Angebote.
Quelle: VOB/A, soweit anwendbar.
Bauweise mit massiven, tragenden Wänden und Decken (z. B. Ziegel, Beton).
Quelle: Praxisbegriff.
Rechtliche Ansprüche bei Mängeln, z. B. Nachbesserung oder Schadensersatz.
Quelle: BGB (Werkvertragsrecht).
Liste festgestellter Mängel, z. B. bei Abnahme oder Mängelanzeige.
Quelle: BGB, VOB/B.
Beanstandung von Mängeln mit Fristsetzung zur Beseitigung.
Quelle: BGB, VOB/B.
Wandbaustoffe aus Steinen und Mörtel (z. B. Ziegel, Kalksandstein).
Quelle: Praxisbegriff.
Baugebiet, in dem Wohnen und Gewerbe zulässig sind.
Quelle: BauNVO.
Maßnahmen zur Verbesserung des Standards, z. B. Energie, Komfort, Technik.
Quelle: Praxisbegriff.
Pflicht zur Nachbesserung innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Flächen, die einer Nutzung dienen (DIN 277).
Quelle: DIN 277.
Veränderliche Lasten aus Nutzung, z. B. Personen und Möbel.
Quelle: DIN EN 1991.
Abgrenzbare Einheit für Nutzung und Gebäudeklassen.
Quelle: BayBO, Praxisbegriff.
Erforderliche Nachweise im Genehmigungsverfahren (z. B. Statik, Brandschutz).
Quelle: BayBO und Sonderbauverordnungen.
Beseitigung von Mängeln durch den Unternehmer innerhalb einer Frist.
Quelle: BGB (Werkvertragsrecht).
Neubau eines Gebäudes mit vollständiger Planung und Genehmigung.
Quelle: BayBO (Errichtung baulicher Anlagen).
Auslegung von Bauleitplänen zur Einsichtnahme und Stellungnahme der Öffentlichkeit.
Quelle: BauGB.
Überwachung der Bauausführung, Qualität, Kosten und Termine.
Quelle: HOAI (LPH 8).
Nachlaufende Phase nach Fertigstellung, z. B. Mängelverfolgung.
Quelle: HOAI-Gesetzestext (LPH 9).
Wärmedämmung an erdberührten Bauteilen.
Quelle: DIN 4108, DIN 18533.
Energiebedarf eines Gebäudes nach GEG, inklusive Aufwand für Bereitstellung.
Quelle: GEG-Gesetzestext, DIN V 18599.
Vorentwurf, Entwurf und Ausführungsplanung als Aufbau der Planung.
Quelle: Praxisbegriff, siehe → Planungsstufen.
Bestimmte Nebenanlagen sind unter Bedingungen genehmigungsfrei.
Quelle: BayBO (Art. 57).
Prüft bestimmte Nachweise, z. B. Brandschutz oder Statik.
Quelle: BayBO, Sonderbauverordnungen.
Einordnung des Vorhabens, z. B. Neubau, Umbau oder Sanierung.
Quelle: Praxisbegriff, siehe Mehr zu Projektart.
Gebäudestandard mit sehr geringem Energiebedarf und hoher Effizienz.
Quelle: Praxisbegriff.
Stromerzeugung aus Sonnenenergie über PV‑Module.
Quelle: EEG, GEG-Gesetzestext.
Kontrolle von Ausführung, Terminen und Dokumentation während der Bauphase.
Quelle: Praxisbegriff, siehe Bauleitung lesen.
Finanzieller Sicherheitspuffer für Unvorhergesehenes im Projekt.
Quelle: Praxisbegriff.
Abnahme des Rohbaus nach Fertigstellung der tragenden Struktur.
Quelle: BGB, VOB/B.
Tragende Struktur des Gebäudes vor dem Ausbau.
Quelle: Praxisbegriff.
Anforderungen abhängig von Gebäudeklasse und Nutzung.
Quelle: BayBO und Sonderbauverordnungen.
Höhe eines Raums; relevant für Wohnflächenanteile.
Quelle: WoFlV, Praxisbegriff.
Lokale Vorgaben, Bodenverhältnisse und Besonderheiten der Region.
Quelle: örtliche Satzungen/B‑Plan, siehe Regionale Rahmenbedingungen.
Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Gebäude.
Quelle: GEG-Gesetzestext, ggf. BayDSchG.
Aufbau der Bauteilschichten, z. B. Wand, Dach oder Boden.
Quelle: Praxisbegriff.
Finale Rechnung nach Abschluss aller Bauleistungen.
Quelle: BGB, VOB/B.
Faktor in der Tragwerksplanung zur Berücksichtigung von Unsicherheiten.
Quelle: DIN EN 1990 (Eurocode 0).
Absenkung des Bauwerks durch Verdichtung des Baugrunds.
Quelle: DIN EN 1997, DIN 1054.
Fundament als Streifen unter Wänden zur Lastabtragung.
Quelle: DIN EN 1997, DIN 1054.
Bezeichnung für ein bezugsfertiges Gebäude nach Abschluss der Leistungen.
Quelle: MaBV (Bauträger), Praxisbegriff.
Anforderungen zur Minderung von Geräuschen in Gebäuden.
Quelle: DIN 4109.
Nachweis der Schallschutzanforderungen, z. B. bei Mehrfamilienhäusern.
Quelle: DIN 4109.
Abstimmung der verschiedenen Fachplanungen untereinander.
Quelle: Praxisbegriff.
Beton mit Bewehrungsstahl für hohe Tragfähigkeit.
Quelle: DIN EN 1992 (Eurocode 2).
Nutzung von Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser.
Quelle: GEG-Gesetzestext.
Nachweis der Standsicherheit.
Quelle: BayBO, Eurocode 0 (DIN EN 1990).
Umgangssprachlich für Tragwerksplaner.
Quelle: Praxisbegriff.
Rastermaß der Stützenanordnung im Grundriss.
Quelle: Praxisbegriff.
Tragendes Bauteil über Öffnungen wie Fenster und Türen.
Quelle: Praxisbegriff.
Gebäude mit besonderen Anforderungen, z. B. Versammlungsstätten.
Quelle: BayBO, Sonderbauverordnungen.
Kommunale Satzungen zur Stellplatzpflicht.
Quelle: BayBO, GaStellV (BY).
Kommunale Satzung, die Anzahl und Ausführung von Stellplätzen festlegt.
Quelle: Kommunale Satzungen.
Statik und Standsicherheit des Gebäudes.
Quelle: BayBO, Eurocode 0 (DIN EN 1990).
Fachplaner für Statik und Standsicherheit.
Quelle: Praxisbegriff.
Temperatur, bei der Wasserdampf zu Tauwasser kondensiert.
Quelle: DIN 4108.
Belastbarkeit des Baugrunds für die Gründung.
Quelle: DIN EN 1997, DIN 1054.
Gesamtheit der tragenden Bauteile eines Gebäudes.
Quelle: Praxisbegriff.
Wand, die Lasten aus Decken und Dach abträgt.
Quelle: Praxisbegriff.
Höhe der Traufe, häufig im Bebauungsplan geregelt.
Quelle: Festsetzungen im Bebauungsplan.
Haustechnik wie Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro.
Quelle: Praxisbegriff, siehe Artikel: Fachplaner.
Räume für haustechnische Anlagen wie Heizung, Lüftung oder Elektro.
Quelle: Praxisbegriff.
Außenfläche, die in der Wohnflächenberechnung anteilig zählt.
Quelle: WoFlV, Praxisbegriff.
Zeitliche Struktur von Planung, Vergabe und Bauausführung.
Quelle: Praxisbegriff, siehe Planung & Umsetzung lesen.
Maß für den Wärmeverlust durch ein Bauteil; je niedriger, desto besser.
Quelle: GEG-Gesetzestext, DIN 4108.
Änderung der Gebäudestruktur oder Nutzung.
Quelle: BayBO (Änderung baulicher Anlagen).
Änderung der Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils.
Quelle: Praxisbegriff.
Geschoss unterhalb des Erdgeschosses; relevant für Wohnfläche.
Quelle: WoFlV, Praxisbegriff.
Unterzugträger unter einer Decke zur Lastabtragung.
Quelle: Praxisbegriff.
Unterschwellenvergabeordnung für öffentliche Aufträge.
Quelle: UVgO.
Lasten aus Verkehr und Nutzung, z. B. Personen oder Fahrzeuge.
Quelle: DIN EN 1991.
Überdachung über einem Eingang oder Zugang.
Quelle: Praxisbegriff.
Erste Konzepte und Varianten, Kostenschätzung inklusive.
Quelle: HOAI (LPH 2).
Flächen für Erschließung und Bewegung, z. B. Flure, Treppen, Eingänge.
Quelle: DIN 277.
Erste Planungsphase mit Varianten und Grundsatzentscheidungen.
Quelle: HOAI-Gesetzestext (LPH 2).
Auswahl und Beauftragung der Unternehmen nach Ausschreibung.
Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte.
Quelle: VgV.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; relevant bei Ausschreibung.
Quelle: VOB/A, VOB/B, VOB/C.
Honorar- und Zahlungsregelungen in Architekten- und Bauverträgen.
Quelle: BGB, HOAI-Gesetzestext.
Höhe der Außenwand, maßgeblich für Abstandsflächen.
Quelle: BayBO (Art. 6).
Außendämmung mit Putzsystem zur Verbesserung des Wärmeschutzes.
Quelle: GEG, DIN 4108.
Abkürzung für Wärmedämmverbundsystem; Außendämmung mit Putzsystem.
Quelle: GEG, DIN 4108.
Bereich mit erhöhtem Wärmefluss in der Gebäudehülle.
Quelle: DIN 4108.
Wasserhaushaltsgesetz, regelt den Umgang mit Gewässern und Grundwasser.
Quelle: WHG.
Baugebiet, das überwiegend dem Wohnen dient.
Quelle: BauNVO.
Gebäude, das überwiegend dem Wohnen dient.
Quelle: BauNVO.
Berechnung nach Wohnflächenverordnung.
Quelle: WoFlV-Gesetzestext.
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche.
Quelle: WoFlV-Gesetzestext.
Heizsystem, das Umweltenergie nutzt (Luft, Erde, Wasser).
Quelle: GEG-Gesetzestext.
Bereitung von Warmwasser für Haushalt und Heizung.
Quelle: GEG-Gesetzestext.
Anforderungen an Dämmung und Bauteile, zentral für Energieeffizienz.
Quelle: GEG-Gesetzestext, DIN 4108.
Einteilung des Schwierigkeitsgrads nach HOAI (Zone I–V).
Quelle: HOAI-Gesetzestext.
Auftragserteilung nach Ausschreibung und Angebotsprüfung.
Quelle: VOB/A, soweit anwendbar.
Auftragserteilung nach Ausschreibung und Angebotsprüfung.
Quelle: VOB/A, soweit anwendbar.
Regelt Abschlagszahlungen und Fälligkeiten während des Baus.
Quelle: BGB, MaBV (Bauträger).