GRZ Grundflächenzahl berechnen und einordnen
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Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden darf.
Sie wird im Bebauungsplan festgelegt und bestimmt gemeinsam mit der GFZ die maximal zulässige Bebauung.
Die GRZ begrenzt die Grundfläche eines Geschosses und sorgt für Freiflächen auf dem Grundstück.
Um die GRZ richtig zu berechnen und einordnen zu können, müssen Bebauungsplan, Grundstücksfläche und die geplante Grundfläche des Gebäudes berücksichtigt werden.
Einordnung & Kontext
Die GRZ ist eine der wichtigsten baurechtlichen Vorgaben im Bebauungsplan.
Sie bestimmt, wie viel Grundfläche überbaut werden darf, und wirkt sich direkt auf die Größe des Gebäudes aus.
Zusammen mit der GFZ legt sie die Bebauungsdichte fest.
Die GRZ bezieht sich auf die Grundfläche eines Geschosses, während die GFZ die Gesamtgeschossfläche aller Geschosse begrenzt.
Wichtig: GRZ ≠ GFZ ≠ BGF
Diese Begriffe werden verwechselt, haben aber unterschiedliche Bedeutungen:
- GRZ (Grundflächenzahl) – bestimmt den maximalen prozentualen Anteil der Grundstücksfläche, der mit der Grundfläche eines Geschosses überbaut werden kann
- GFZ (Geschossflächenzahl) – legt die insgesamt maximal zulässige Geschossfläche fest, die auf dem Grundstück errichtet werden darf (bezieht sich auf alle Geschosse)
- BGF (Bruttogeschossfläche) – planerische Größe nach DIN 277, die die tatsächlich vorhandene Gesamtfläche aller Geschosse beschreibt
Die GRZ ist eine baurechtliche Vorgabe aus dem Bebauungsplan, die BGF ist eine planerische Beschreibung der tatsächlichen Gebäudefläche.
In Kürze
- Die GRZ bestimmt den maximalen Anteil der Grundstücksfläche, der überbaut werden darf.
- Sie wird im Bebauungsplan festgelegt (als Dezimalzahl, z. B. 0,3 oder 0,4).
- Die GRZ bezieht sich auf die Grundfläche eines Geschosses.
- Zusammen mit der GFZ bestimmt sie, wie viel gebaut werden darf.
- Befreiungen sind in bestimmten Fällen möglich, aber nicht selbstverständlich.
Rechtliche Grundlage
Rechtsgrundlage für die GRZ ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die bundesweit gilt. Die GRZ wird im Bebauungsplan festgesetzt und ist eine bindende Vorgabe. Sie muss bei der Planung eingehalten werden, soweit sie festgesetzt ist.
Rechtshierarchie:
- BauNVO – bundesweite Verordnung, definiert die GRZ
- Bebauungsplan – örtliche Festsetzung, legt die konkrete GRZ fest
- Landesbauordnung (in Bayern: BayBO) – regelt Befreiungen
In Gebieten ohne Bebauungsplan gelten andere Regelungen – etwa die Bestimmungen der Bauordnung oder ortsspezifische Satzungen. Die GRZ kann dann nicht aus einem Bebauungsplan abgeleitet werden.
Was ist die GRZ?
Die Grundflächenzahl (GRZ) beschreibt den prozentualen Anteil der Grundstücksfläche, der überbaut werden kann. Sie wird im Bebauungsplan festgesetzt und bezieht sich auf die Grundfläche des Gebäudes – gemessen an den äußeren Begrenzungen.
Zur Grundfläche zählen alle Flächen, die innerhalb der Außenwände des Gebäudes liegen. Die GRZ sorgt für Freiflächen und eine angemessene Bebauungsdichte im Quartier.
Wie wird die GRZ berechnet?
Die GRZ wird aus dem Bebauungsplan abgeleitet und gibt das Verhältnis zwischen der überbaubaren Grundfläche und der gesamten Grundstücksfläche an.
Formel: GRZ = Grundfläche des Gebäudes / Grundstücksfläche
Die GRZ wird als Dezimalzahl angegeben (z. B. 0,3, 0,4 oder 0,5).
Beispiele
Beispiel 1: Bei einem Grundstück von 1000 m² und einer GRZ von 0,3 dürfen maximal 300 m² überbaut werden. Die übrigen 700 m² müssen als Freifläche erhalten bleiben.
Beispiel 2: Bei einem Grundstück von 800 m² und einer GRZ von 0,4 dürfen maximal 320 m² überbaut werden. Das bedeutet, dass mindestens 480 m² als Freifläche erhalten bleiben müssen – etwa für Garten, Stellplätze oder Zugangswege.
Unterschied zur GFZ
Die GRZ wird mit der GFZ verwechselt. Beide Begriffe haben unterschiedliche Bedeutungen:
- GRZ (Grundflächenzahl): Bestimmt, wie viel Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden darf (bezogen auf die Grundfläche eines Geschosses).
- GFZ (Geschossflächenzahl): Begrenzt die insgesamt zulässige Geschossfläche auf dem Grundstück (bezogen auf alle Geschosse).
Die GRZ bestimmt somit die maximal überbaubare Grundfläche, während die GFZ die insgesamt zulässige Geschossfläche begrenzt. Beide Vorgaben aus dem Bebauungsplan müssen bei der Planung eingehalten werden.
Anwendung in der Planung
Bei der Planung muss die GRZ eingehalten werden, soweit sie im Bebauungsplan festgelegt ist. Die Einhaltung der GRZ ist Teil der Genehmigungsplanung und wird bei der Prüfung des Bauantrags kontrolliert.
Bei der Planung ist es entscheidend, die GRZ zusammen mit der GFZ zu prüfen. Die GRZ begrenzt die überbaubare Grundfläche eines Geschosses, die GFZ die insgesamt zulässige Geschossfläche aller Geschosse. Zusammen definieren sie die maximal mögliche Bebauung des Grundstücks.
Kann ich die GRZ überschreiten?
In bestimmten Fällen sind Überschreitungen der GRZ möglich, wenn sie mit den Zielen des Bebauungsplans vereinbar sind. Die Baubehörde kann auf Antrag Befreiungen erteilen. Eine Überschreitung ist nicht selbstverständlich und muss sachlich begründet werden.
Befreiungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt (in Bayern: BayBO); die Voraussetzungen können bundesweit abweichen. In der Genehmigungsplanung kann ein Architekt prüfen, ob Spielräume bei der GRZ bestehen und ob eine Befreiung möglich ist.
Kritisch: Befreiung ist nicht selbstverständlich
Eine Überschreitung der GRZ erfordert eine Befreiung, die beantragt und genehmigt werden muss. Diese ist nicht selbstverständlich und erfordert eine sachliche Begründung. Ohne Befreiung ist eine Überschreitung nicht zulässig.
Typische Missverständnisse
Viele Planungsfehler entstehen aus falschen Annahmen. Die häufigsten Missverständnisse sind:
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„GRZ und GFZ sind dasselbe” – Falsch: Die GRZ begrenzt den Anteil der Grundstücksfläche, der überbaut werden darf (bezogen auf die Grundfläche eines Geschosses). Die GFZ legt fest, wie viel Geschossfläche insgesamt auf dem Grundstück erlaubt ist (bezogen auf alle Geschosse).
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„Die GRZ gilt nur für Neubauten” – Falsch: Die GRZ gilt grundsätzlich für alle Bauvorhaben, soweit sie im Bebauungsplan festgelegt ist. Bei Umbauten oder Erweiterungen bestehender Gebäude gelten die gleichen Vorgaben – allerdings können Bestandsgebäude, die bereits vor der Festsetzung der GRZ errichtet wurden, Bestandsschutz genießen.
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„Ich kann die GRZ einfach überschreiten, wenn ich nur ein bisschen größer baue” – Falsch: Die GRZ ist eine bindende Vorgabe aus dem Bebauungsplan. Eine Überschreitung ist nur möglich, wenn eine Befreiung beantragt und genehmigt wird. Diese ist nicht selbstverständlich und erfordert eine sachliche Begründung.
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„GRZ und BGF sind dasselbe” – Falsch: Die GRZ ist eine Vorgabe aus dem Bebauungsplan, die BGF ist eine planerische Größe nach DIN 277. Die GRZ bestimmt die maximal überbaubare Grundfläche, die BGF umfasst alle Geschosse vollständig.
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„Ohne Bebauungsplan gibt es keine GRZ” – Richtig: In Gebieten ohne Bebauungsplan gelten andere Regelungen. Die GRZ kann dann nicht aus einem Bebauungsplan abgeleitet werden.
Mini-Check für Bauherren
- Bebauungsplan prüfen (ob GRZ festgelegt ist).
- GRZ-Wert ablesen (als Dezimalzahl, z. B. 0,3 oder 0,4).
- Grundstücksfläche bestimmen.
- Maximale Grundfläche berechnen (GRZ × Grundstücksfläche).
- GFZ gemeinsam prüfen (beide Werte müssen eingehalten werden).
- Befreiung prüfen (ob bei Überschreitung möglich).
Damit sind GRZ, GFZ und BGF fachlich sauber voneinander getrennt und prüfbar.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Baunutzungsverordnung (BauNVO), jeweils gültige Fassung
- Bebauungsplan der zuständigen Gemeinde
- ↗ Baunutzungsverordnung (BauNVO) – Gesetze im Internet