Haus bauen mit Architekt

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Hier geht es um den zeitlichen Projektablauf beim Hausbau mit einem Architekten: von der ersten Idee bis zur Fertigstellung.

Der Fokus liegt auf Ablauf, Aufgaben und Koordination im Bauprojekt.

Für die fachlichen Planungsinhalte – Gestaltung, Funktion, Technik, Recht und Wirtschaftlichkeit – finden Sie Informationen im Artikel Architekturplanung im Entwurf.

Die Vorteile liegen vor allem in klaren Zuständigkeiten und einer belastbaren Entscheidungsbasis.

Ein Haus zu bauen ist ein komplexes Vorhaben, das viele Entscheidungen erfordert.

Ein Architekt begleitet Bauherren durch den gesamten Bauprozess – von der ersten Idee bis zur fertigen Umsetzung.

Ein Hausbau mit Architekt folgt einem klar strukturierten Ablauf, in dem Aufgaben, Vorteile und Verantwortlichkeiten sauber verteilt sind.

Für Finanzierung und Förderungen lohnt sich der Blick auf Finanzierung & Förderung.

Haus bauen mit Architekt – Schnellübersicht

Ein Architekt plant nicht nur ein Haus – er strukturiert den gesamten Bauprozess.

Er hilft dabei:

Je individueller und komplexer das Vorhaben, desto mehr kann eine unabhängige architektonische Gesamtplanung beitragen.

Warum Bauherren einen Architekten beauftragen

In der Praxis zeigt sich, dass Bauvorhaben selten an der Architektur scheitern, sondern an unklaren Entscheidungen, fehlender Koordination oder falschen Annahmen in frühen Planungsphasen.

Genau dort setzt die Arbeit eines Architekten an.

Ein Architekt strukturiert den Bauprozess, bevor Probleme entstehen.

Er prüft früh, was machbar, genehmigungsfähig und bezahlbar ist – und verhindert damit teure Änderungen später.

Der Ablauf im Überblick

Der Bauprozess mit einem Architekten gliedert sich in verschiedene Phasen, die schrittweise ineinandergreifen.

Die Planung folgt dabei der Struktur der Leistungsphasen nach der HOAI.

Praxis-Hinweis

Ein klarer Ablaufplan reduziert Schnittstellenfehler und Nachträge. Wichtig ist die frühe Abstimmung von Budget, Terminen und Entscheidungspunkten.

Von der Idee zur Planung

Ohne klare Planung können spätere Änderungen erforderlich werden.

Der Architekt prüft früh, was machbar, genehmigungsfähig und bezahlbar ist.

Er entwickelt erste Konzepte und zeigt:

In dieser Phase werden die Grundlagen gelegt:

Von der Planung zur Genehmigung

Unvollständige oder fehlerhafte Bauanträge führen zu Verzögerungen und Nachforderungen.

Der Architekt bereitet die Planung so auf, dass sie den Anforderungen der Baubehörden entspricht.

Die Genehmigungsplanung umfasst:

Die Anforderungen variieren je nach Vorhaben.

Von der Genehmigung zur Umsetzung

Unklare oder unvollständige Pläne können zu Missverständnissen auf der Baustelle führen.

Der Architekt arbeitet die Planung detailliert durch.

Die Ausführungsplanung enthält die wesentlichen Informationen, die für die Bauausführung benötigt werden.

Nicht jedes Detail muss bereits festgelegt sein – manche Entscheidungen können auch während der Ausführung getroffen werden.

Er erstellt:

Während der Bauausführung

Ohne qualifizierte Überwachung können Abweichungen von der Planung unentdeckt bleiben.

Der Architekt überwacht die Bauausführung.

Die Bauleitung kontrolliert:

Sie koordiniert die Handwerker und stellt sicher, dass alles nach Plan läuft.

Welche Aufgaben übernimmt ein Architekt beim Hausbau?

Ein Architekt übernimmt Aufgaben, die Bauherren sonst selbst erledigen müssten – oder die unerledigt bleiben:

Was bedeutet die Zusammenarbeit mit einem Architekten beim Hausbau?

Die Zusammenarbeit mit einem Architekten beim Hausbau umfasst verschiedene Aspekte:

Wann sollte man einen Architekten beauftragen?

Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser gesetzlich vorgeschrieben.

Das kann sein:

Eine detaillierte Erklärung, wann ein Architekt wirklich notwendig ist und wann die Zusammenarbeit sinnvoll sein kann, finden Sie im Artikel Wann brauche ich einen Architekten?.

Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, einen Architekten früh zu beauftragen:

Eine frühe Planung kann helfen, Fehler zu vermeiden, die später zu Nachbesserungen führen.

Typische Fragen von Bauherren

Wie lange dauert ein Hausbau mit Architekt?

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Komplexität des Vorhabens.

Von der ersten Planung bis zur Fertigstellung können einfache Projekte ein bis zwei Jahre dauern, komplexere Vorhaben benötigen deutlich mehr Zeit.

Die Planung bis zur Baugenehmigung umfasst bei einfachen Vorhaben typischerweise drei bis sechs Monate, komplexere Vorhaben benötigen deutlich mehr Zeit.

Was macht ein Architekt beim Hausbau?

Ein Architekt plant das Haus von der ersten Idee bis zur Fertigstellung: Grundlagenermittlung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Bauleitung.

Er koordiniert Fachplaner, überwacht die Kosten und sorgt für die Einhaltung aller baurechtlichen Anforderungen.

Brauche ich einen Architekten für ein Einfamilienhaus?

Das hängt von der Größe und Komplexität ab.

Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser gesetzlich vorgeschrieben – das kann ein Architekt sein, muss aber nicht.

Für einfache Einfamilienhäuser kann auch ein Techniker oder Meister ausreichen.

Ein Architekt ist jedoch empfehlenswert, da er für professionelle Planung sorgt, Fachplaner koordiniert und die Umsetzung überwacht.

Bei komplexeren Vorhaben oder besonderen Anforderungen ist ein Architekt besonders sinnvoll.

Zusammenfassung

Ein Haus mit einem Architekten zu bauen bedeutet, dass der Architekt den gesamten Bauprozess strukturiert und begleitet.

Er übernimmt Planung, Genehmigung, Koordination und Bauleitung.

Die Zusammenarbeit umfasst Planungsprozess, Kostenermittlung, rechtliche Einordnung und unabhängige Vertretung der Bauherreninteressen.

Ob ein Architekt sinnvoll ist, hängt vom Umfang, der Komplexität und den eigenen Erfahrungen ab.

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Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels mit Sitz in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der sachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung eines konkreten Bauvorhabens. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen (überwiegend Bayern).

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