HOAI

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Die HOAI ist eine bundesweit geltende Verordnung, die Planungsleistungen im Bauwesen strukturiert und beschreibt.

Wer ein Bauvorhaben plant, stößt früh auf die HOAI. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gliedert die Architekturplanung in neun Leistungsphasen und bietet Orientierungswerte für Honorare.

Die Honorarlogik zeigt sich besonders in der Praxis, wenn Leistungen getrennt beauftragt oder erweitert werden. Für eine praktische Einordnung hilft der Artikel Was kostet ein Architekt?.

Die HOAI richtig einordnen zu können, ist wichtig für Bauherren, um Honorare verstehen und vergleichen zu können.

Seit Juli 2021 sind die Honorarsätze der HOAI nicht mehr verbindlich. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Deutschland zur Anpassung der Verordnung verpflichtet hat.

Unabhängig davon dient die HOAI weiterhin als fachliche Grundlage: Sie beschreibt Leistungen, Verantwortlichkeiten und bietet nachvollziehbare Orientierungswerte für Honorare.

Viele Architekturbüros orientieren sich weiterhin an der HOAI, um Transparenz und Vergleichbarkeit für Bauherren zu ermöglichen.

Kurz gesagt

Die Planung ist in neun Leistungsphasen gegliedert. Honorarzonen richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad. Leistungen sind klar beschrieben und vergleichbar. Nicht jede Phase muss beauftragt werden.

Warum es die HOAI gibt

Bauvorhaben unterscheiden sich erheblich in:

Ohne ein einheitliches System wären Leistungen schwer abzugrenzen, Honorare kaum nachvollziehbar und Verantwortlichkeiten unklar.

Die HOAI schafft hier Ordnung. Sie legt fest:

Damit dient sie nicht der Preisfindung, sondern der Transparenz und Fairness – für Bauherren ebenso wie für Planer.

Leistungsphasen als strukturierter Ablauf

Die Architekturplanung ist in neun 9 Leistungsphasen (LPH) gegliedert. Sie beschreiben den gesamten Planungs- und Realisierungsprozess eines Bauvorhabens. Eine detaillierte Erklärung aller neun Phasen finden Sie im Artikel Leistungsphasen 1-9.

Die HOAI ermöglicht Flexibilität: Nicht jedes Projekt umfasst alle Leistungsphasen. Je nach Aufgabenstellung können einzelne Phasen separat beauftragt oder sinnvoll vorgezogen werden.

Honorar: leistungsbezogen statt beliebig

Das Honorar eines Architekten orientiert sich an der HOAI. Die HOAI bietet Orientierungswerte, anhand derer das Honorar ermittelt werden kann. Maßgeblich sind:

Die HOAI-Orientierungswerte machen das Honorar nachvollziehbar und vergleichbar. Ein höheres Honorar ergibt sich aus mehr oder komplexeren Leistungen, nicht aus Verhandlung.

Für Bauherren bedeutet das: Die Vergütung orientiert sich an der Aufgabe – nicht an subjektiven Preisvorstellungen. Seit Juli 2021 können Honorare frei vereinbart werden. Die HOAI gibt einen Orientierungsrahmen, der auch vertraglich abweichend vereinbart werden kann. Viele Architekturbüros orientieren sich jedoch weiterhin an den HOAI-Werten für Transparenz und Fairness.

Orientierung und Transparenz

Die HOAI bietet einen strukturierten Orientierungsrahmen. Die HOAI-Orientierungswerte helfen dabei, dass Planungsleistungen angemessen vergütet werden und dass Qualität nicht durch willkürliche Preisunterbietung unter Druck gerät.

Gleichzeitig schafft sie klare Erwartungen an den Leistungsumfang und die Verantwortlichkeiten im Projekt. Bauherren können anhand der HOAI-Orientierungswerte einschätzen, was sie für ihr Honorar bekommen – und Architekten wissen, was von ihnen erwartet wird.

Honorarermittlung in der Praxis

Die Honorarermittlung nach HOAI basiert auf mehreren Faktoren:

  1. Anrechenbare Baukosten (wichtigster Faktor):
  1. Honorarzone (I bis V):
  1. Beauftragter Leistungsumfang:
  1. Projektgröße:

Die HOAI gibt für jeden Faktor konkrete Orientierungswerte vor. Das macht die Honorarermittlung nachvollziehbar und vergleichbar – für Bauherren ebenso wie für Architekten. Details zu Architektenhonoraren finden Sie im verlinkten Artikel.

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Praxisbeispiel (vereinfacht)

Beispiel

Ein Einfamilienhaus mit anrechenbaren Baukosten von 400.000 € und Honorarzone III:
Je nach Leistungsumfang können sich die Honorare im mittleren Bereich der HOAI‑Orientierung bewegen. Wird nur LPH 1–4 beauftragt, liegt das Honorar deutlich unter einer Gesamtbeauftragung. Die genaue Höhe hängt von Honorarzone, Umfang und Vereinbarung ab.

Typische Fragen von Bauherren

Was kostet ein Architekt nach HOAI?

Die Kosten richten sich nach den anrechenbaren Baukosten, der Honorarzone (I bis V) und dem beauftragten Leistungsumfang.

Die HOAI gibt für jeden Faktor konkrete Orientierungswerte vor.

Ein Architekt kann im Vorfeld eine Kostenschätzung erstellen, die zeigt, welche Kosten für die einzelnen Leistungsphasen zu erwarten sind – orientiert an den HOAI-Werten.

Die Planung bis zur Baugenehmigung (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) umfasst typischerweise etwa 4–8% der Baukosten als grobe Orientierung, abhängig von Honorarzone und Projektgröße.

Die genauen Honorare werden nach HOAI-Tabellen berechnet, nicht prozentual.

Details zu Architektenhonoraren finden Sie im entsprechenden Artikel.

Wie lange dauert die Planung nach HOAI?

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Komplexität des Vorhabens und den beauftragten Leistungsphasen.

Die Planung bis zur Einreichung des Bauantrags (von der Grundlagenermittlung bis zur Genehmigungsplanung) kann bei einfachen Vorhaben in drei bis sechs Monaten durchgeführt werden.

Die Genehmigungsbearbeitung durch die Behörde dauert zusätzlich in der Regel zwei bis drei Monate oder deutlich länger.

Komplexere Vorhaben, Denkmalschutz oder Sonderbauten benötigen entsprechend deutlich mehr Zeit für Planung und Genehmigung.

Die HOAI strukturiert den Prozess, gibt aber keine festen Zeitvorgaben vor.

Muss ich alle Leistungsphasen beauftragen?

Nein, die HOAI ermöglicht es, einzelne Leistungsphasen separat zu beauftragen. Viele Bauherren beauftragen zunächst nur die Vorplanung (Grundlagenermittlung und erste Konzepte) für eine erste Einschätzung, bevor sie sich für die vollständige Planung entscheiden. Das gibt Flexibilität und Planungssicherheit.

Zusammenfassung

Die HOAI ist kein Preisinstrument, sondern ein Struktur- und Transparenzinstrument.

Sie definiert, was ein Architekt leistet und wie sich das Honorar aus der Aufgabe ableiten kann – als Orientierungsgrundlage für eine faire, nachvollziehbare und belastbare Zusammenarbeit.

Seit Juli 2021 sind die Honorarsätze nicht mehr verbindlich, die HOAI bietet aber weiterhin Orientierungswerte, die Ordnung in einem komplexen System schaffen und dabei helfen, dass Planungsleistungen angemessen vergütet werden – für Bauherren ebenso wie für Planer.

Die HOAI ist besonders sinnvoll bei komplexen Vorhaben, bei denen verschiedene Anforderungen zu berücksichtigen sind.

Sie sorgt dafür, dass der Planungsprozess transparent ist und dass Bauherren wissen, was sie für ihr Honorar bekommen.

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Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels mit Sitz in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der sachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung eines konkreten Bauvorhabens. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen (überwiegend Bayern).

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