Leistungsphasen

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Die Leistungsphasen nach HOAI gliedern die Architekturplanung in neun Phasen – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.

Wer mit einem Architekten zusammenarbeitet, begegnet den Leistungsphasen. Für Bauherren bedeutet das Klarheit über den Ablauf und die Möglichkeit, einzelne Phasen gezielt zu beauftragen.

Jede Phase hat klare Aufgaben – hier wird erklärt, was in welcher Phase passiert. Für die Phasen 6–7 ist der Artikel Vergabeprozess ergänzend hilfreich.

Die Leistungsphasen sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert.

Sie strukturieren die Planung und schaffen Transparenz:

Kurz gesagt

Die Planung ist in neun klar definierte Phasen gegliedert. Nicht alle Phasen müssen beauftragt werden. LPH 1–4 Planung bis Genehmigung, LPH 5–7 Ausführung, LPH 8–9 Bauüberwachung. Jede Phase hat klare Aufgaben und Honoraranteile.

Typische Dauer je Phase (grobe Orientierung)

Die neun Leistungsphasen im Detail

LPH 1 – Grundlagenermittlung

Klärung der Aufgabenstellung, Analyse der Rahmenbedingungen, Bestandsaufnahme.

Am Anfang steht das Verstehen: Was ist die Aufgabe? Was sind die Rahmenbedingungen? Was ist vorhanden?

Diese Phase beginnt oft mit einem ersten Gespräch mit dem Architekten, in dem die Ziele und Vorstellungen des Bauherrn erfasst werden.

LPH 2–3: Vorplanung und Entwurfsplanung

Vorplanung (LPH 2): Erarbeitung erster Planungskonzepte, Variantenuntersuchungen, Kostenschätzung. Die Vorplanung entwickelt erste Lösungsansätze.

Entwurfsplanung (LPH 3): Ausarbeitung des Entwurfs, Abstimmung der Planung und Kostenberechnung. Der Entwurf konkretisiert die Lösung.

Mehr zur strukturierten Architekturplanung erfahren Sie im verlinkten Artikel. Bereits in dieser Phase wird eine erste Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt.

LPH 4 – Genehmigungsplanung

Erstellung der Bauantragsunterlagen und Einreichung bei der Baubehörde.

Die Genehmigungsplanung und der Bauantrag bereitet das Vorhaben für die Einreichung vor.

Sie stellt sicher, dass die notwendigen Unterlagen vorhanden sind, wobei die Anforderungen je nach Vorhaben variieren können.

Ob überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von Art und Umfang des Vorhabens ab.

LPH 5–7: Ausführungsplanung und Vergabe

LPH 5–7 umfasst:

Details zur Ausführungsplanung und zum Vergabeprozess finden Sie in den entsprechenden Artikeln.

LPH 8 – Objektüberwachung

Überwachung der Bauausführung, Kosten- und Terminverfolgung.

Die Objektüberwachung (umgangssprachlich auch “Bauleitung” genannt) überwacht die Ausführung.

Sie stellt sicher, dass gebaut wird, was geplant wurde – in Qualität, Zeit und Kosten.

Details zur Objektüberwachung finden Sie im entsprechenden Artikel.

LPH 9 – Objektbetreuung

Dokumentation, Überwachung der Mängelbeseitigung und Abschlussbetreuung. Nach der Fertigstellung wird dokumentiert, Mängel werden beseitigt und das Projekt wird abgeschlossen.

Einzelleistungen oder Gesamtpaket

Nicht jedes Projekt umfasst alle Leistungsphasen. Je nach Aufgabenstellung können einzelne Phasen separat beauftragt oder sinnvoll vorgezogen werden.

Typische Szenarien

  • Vorplanung (LPH 1–2): Grundlagenermittlung und erste Konzepte – Machbarkeitsstudie, erste Einschätzung, Variantenuntersuchung, bevor große Entscheidungen getroffen werden.
  • Planung bis Genehmigung (LPH 1–4): Von der Grundlagenermittlung über Vorplanung und Entwurfsplanung bis zur Genehmigungsplanung – vollständige Planung und Einreichung, ohne Bauausführung.
  • Ausführungsplanung (LPH 5–7): Detaillierung der Planung für die Bauausführung, Vorbereitung und Durchführung der Vergabe.
  • Bauausführung (LPH 8–9): Bauleitung (Objektüberwachung) und Objektbetreuung während und nach der Bauausführung.
  • Vollständige Projektbegleitung (LPH 1–9): Von der ersten Idee bis zur fertigen Umsetzung – alle Phasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.

Für Bauherren bedeutet das Flexibilität: Sie können genau die Leistungen beauftragen, die sie benötigen – nicht mehr, nicht weniger.

Warum Leistungsphasen wichtig sind

Die Leistungsphasen schaffen:

Bauherren wissen zu jedem Zeitpunkt:

Jede Phase hat ihren Anteil am Gesamthonorar. Die Honorarordnung legt für jede Phase Orientierungswerte für das Honorar fest – das macht die Kosten transparent und nachvollziehbar.

Praxis-Hinweis

Wer nur einzelne Leistungsphasen beauftragt, sollte Übergaben und Schnittstellen schriftlich festhalten. So bleiben Verantwortlichkeiten klar und spätere Doppelarbeit wird vermieden.

Honoraranteile der Leistungsphasen

Jede Leistungsphase hat ihren Anteil am Gesamthonorar.

Die Honorarordnung legt für jede Phase Orientierungswerte für das Honorar fest.

Die Honorare werden nach HOAI-Tabellen auf Basis der anrechenbaren Baukosten berechnet, nicht direkt prozentual.

Die Honoraranteile der einzelnen Phasen sind in der HOAI festgelegt und variieren je nach Honorarzone und Projektgröße.

Wichtig: Die Honorare beziehen sich auf die anrechenbaren Baukosten, nicht auf Grundstück, Erschließung oder Außenanlagen.

Mehr zu Honoraranteilen und Kosten erfahren Sie im verlinkten Artikel.

HOAI-Rechner – Honoraranteile berechnen Mit dem kostenlosen HOAI-Rechner können Sie die Honoraranteile für einzelne Leistungsphasen oder das Gesamthonorar berechnen. Der Rechner unterstützt verschiedene HOAI-Fassungen und zeigt die Honorarverteilung über alle neun Leistungsphasen transparent an.

Leistungsphasen und Kostenplanung

Jede Leistungsphase hat ihren Beitrag zur Kostenplanung:

Details zu Kostenschätzung, Kostenberechnung und Kostenkontrolle finden Sie im entsprechenden Artikel.

Typische Fragen von Bauherren

Was kostet die Planung bis zur Genehmigung?

Die Kosten richten sich nach den anrechenbaren Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad.

Typischerweise umfassen diese Phasen etwa 4–8% der Baukosten als grobe Orientierung, abhängig von Honorarzone und Projektgröße.

Die genauen Honorare werden nach HOAI-Tabellen berechnet, nicht prozentual.

Mehr zu Architektenkosten und Honoraren erfahren Sie im verlinkten Artikel.

Wie lange dauert die Planung bis zur Genehmigung?

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Komplexität des Vorhabens.

Die Planung bis zur Genehmigung (LPH 1–4) kann bei einfachen Projekten in drei bis sechs Monaten abgeschlossen sein.

Die Genehmigungsbearbeitung durch die Behörde dauert zusätzlich mehrere Wochen bis Monate.

Komplexere Vorhaben benötigen entsprechend mehr Zeit.

Die Planungsphasen bauen aufeinander auf.

Kann ich einzelne Planungsschritte beauftragen?

Ja, die HOAI ermöglicht es, einzelne Leistungsphasen separat zu beauftragen. Viele Bauherren beauftragen zunächst nur die Vorplanung für eine erste Einschätzung.

Zusammenfassung

Die Leistungsphasen strukturieren den Planungsprozess von der ersten Idee bis zur fertigen Umsetzung.

Sie sorgen dafür, dass nichts übersehen wird und dass jede Phase ihren Beitrag zum Gesamtprojekt leistet.

Für Bauherren bedeutet das Planungssicherheit und Transparenz – sie können genau die Leistungen beauftragen, die sie benötigen.

Die Honorarordnung definiert diese Struktur als Orientierungsgrundlage.

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Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels mit Sitz in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der sachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung eines konkreten Bauvorhabens. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen (überwiegend Bayern).

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