Leistungsphasen was in welcher Phase passiert
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Die Leistungsphasen nach HOAI gliedern die Architekturplanung in neun Phasen – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Wer mit einem Architekten zusammenarbeitet, begegnet den Leistungsphasen. Für Bauherren bedeutet das Klarheit über den Ablauf und die Möglichkeit, einzelne Phasen gezielt zu beauftragen.
Jede Phase hat klare Aufgaben – hier wird erklärt, was in welcher Phase passiert. Für die Phasen 6–7 ist der Artikel Vergabeprozess ergänzend hilfreich.
Die Leistungsphasen sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert.
Sie strukturieren die Planung und schaffen Transparenz:
- Jede Phase hat klare Aufgaben
- Jede Phase hat klare Inhalte
- Jede Phase hat einen klaren Beitrag zum Gesamtprojekt
Kurz gesagt
Die Planung ist in neun klar definierte Phasen gegliedert. Nicht alle Phasen müssen beauftragt werden. LPH 1–4 Planung bis Genehmigung, LPH 5–7 Ausführung, LPH 8–9 Bauüberwachung. Jede Phase hat klare Aufgaben und Honoraranteile.
Typische Dauer je Phase (grobe Orientierung)
- LPH 1–2: wenige Wochen bis Monate (abhängig von Komplexität)
- LPH 3–4: mehrere Wochen bis mehrere Monate (inkl. Genehmigungsverfahren)
- LPH 5–7: je nach Projekt mehrere Monate bis über ein Jahr
- LPH 8: entspricht der Bauzeit, kann viele Monate bis Jahre dauern
- LPH 9: nachlaufende Betreuung, typischerweise mehrere Monate
Die neun Leistungsphasen im Detail
LPH 1 – Grundlagenermittlung
Klärung der Aufgabenstellung, Analyse der Rahmenbedingungen, Bestandsaufnahme.
Am Anfang steht das Verstehen: Was ist die Aufgabe? Was sind die Rahmenbedingungen? Was ist vorhanden?
Diese Phase beginnt oft mit einem ersten Gespräch mit dem Architekten, in dem die Ziele und Vorstellungen des Bauherrn erfasst werden.
LPH 2–3: Vorplanung und Entwurfsplanung
Vorplanung (LPH 2): Erarbeitung erster Planungskonzepte, Variantenuntersuchungen, Kostenschätzung. Die Vorplanung entwickelt erste Lösungsansätze.
Entwurfsplanung (LPH 3): Ausarbeitung des Entwurfs, Abstimmung der Planung und Kostenberechnung. Der Entwurf konkretisiert die Lösung.
Mehr zur strukturierten Architekturplanung erfahren Sie im verlinkten Artikel. Bereits in dieser Phase wird eine erste Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt.
LPH 4 – Genehmigungsplanung
Erstellung der Bauantragsunterlagen und Einreichung bei der Baubehörde.
Die Genehmigungsplanung und der Bauantrag bereitet das Vorhaben für die Einreichung vor.
Sie stellt sicher, dass die notwendigen Unterlagen vorhanden sind, wobei die Anforderungen je nach Vorhaben variieren können.
Ob überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von Art und Umfang des Vorhabens ab.
LPH 5–7: Ausführungsplanung und Vergabe
LPH 5–7 umfasst:
- Detaillierte Durcharbeitung der Planung als Grundlage für die Bauausführung
- Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen
- Prüfung und Wertung der Angebote
- Vergabeempfehlung
Details zur Ausführungsplanung und zum Vergabeprozess finden Sie in den entsprechenden Artikeln.
LPH 8 – Objektüberwachung
Überwachung der Bauausführung, Kosten- und Terminverfolgung.
Die Objektüberwachung (umgangssprachlich auch “Bauleitung” genannt) überwacht die Ausführung.
Sie stellt sicher, dass gebaut wird, was geplant wurde – in Qualität, Zeit und Kosten.
Details zur Objektüberwachung finden Sie im entsprechenden Artikel.
LPH 9 – Objektbetreuung
Dokumentation, Überwachung der Mängelbeseitigung und Abschlussbetreuung. Nach der Fertigstellung wird dokumentiert, Mängel werden beseitigt und das Projekt wird abgeschlossen.
Einzelleistungen oder Gesamtpaket
Nicht jedes Projekt umfasst alle Leistungsphasen. Je nach Aufgabenstellung können einzelne Phasen separat beauftragt oder sinnvoll vorgezogen werden.
Typische Szenarien
- Vorplanung (LPH 1–2): Grundlagenermittlung und erste Konzepte – Machbarkeitsstudie, erste Einschätzung, Variantenuntersuchung, bevor große Entscheidungen getroffen werden.
- Planung bis Genehmigung (LPH 1–4): Von der Grundlagenermittlung über Vorplanung und Entwurfsplanung bis zur Genehmigungsplanung – vollständige Planung und Einreichung, ohne Bauausführung.
- Ausführungsplanung (LPH 5–7): Detaillierung der Planung für die Bauausführung, Vorbereitung und Durchführung der Vergabe.
- Bauausführung (LPH 8–9): Bauleitung (Objektüberwachung) und Objektbetreuung während und nach der Bauausführung.
- Vollständige Projektbegleitung (LPH 1–9): Von der ersten Idee bis zur fertigen Umsetzung – alle Phasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Für Bauherren bedeutet das Flexibilität: Sie können genau die Leistungen beauftragen, die sie benötigen – nicht mehr, nicht weniger.
Warum Leistungsphasen wichtig sind
Die Leistungsphasen schaffen:
- Struktur und Transparenz
- Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit des Planungsprozesses
Bauherren wissen zu jedem Zeitpunkt:
- wo sie stehen
- was als Nächstes kommt
- welche Entscheidungen anstehen
Jede Phase hat ihren Anteil am Gesamthonorar. Die Honorarordnung legt für jede Phase Orientierungswerte für das Honorar fest – das macht die Kosten transparent und nachvollziehbar.
Praxis-Hinweis
Wer nur einzelne Leistungsphasen beauftragt, sollte Übergaben und Schnittstellen schriftlich festhalten. So bleiben Verantwortlichkeiten klar und spätere Doppelarbeit wird vermieden.
Honoraranteile der Leistungsphasen
Jede Leistungsphase hat ihren Anteil am Gesamthonorar.
Die Honorarordnung legt für jede Phase Orientierungswerte für das Honorar fest.
Die Honorare werden nach HOAI-Tabellen auf Basis der anrechenbaren Baukosten berechnet, nicht direkt prozentual.
Die Honoraranteile der einzelnen Phasen sind in der HOAI festgelegt und variieren je nach Honorarzone und Projektgröße.
Wichtig: Die Honorare beziehen sich auf die anrechenbaren Baukosten, nicht auf Grundstück, Erschließung oder Außenanlagen.
Mehr zu Honoraranteilen und Kosten erfahren Sie im verlinkten Artikel.
HOAI-Rechner – Honoraranteile berechnen Mit dem kostenlosen HOAI-Rechner können Sie die Honoraranteile für einzelne Leistungsphasen oder das Gesamthonorar berechnen. Der Rechner unterstützt verschiedene HOAI-Fassungen und zeigt die Honorarverteilung über alle neun Leistungsphasen transparent an.
Leistungsphasen und Kostenplanung
Jede Leistungsphase hat ihren Beitrag zur Kostenplanung:
- Vorplanung (LPH 2): Erste Kostenschätzung
- Entwurfsplanung (LPH 3): Detaillierte Kostenberechnung
- Ausführungsplanung (LPH 5): Präzise Kostenermittlung
Details zu Kostenschätzung, Kostenberechnung und Kostenkontrolle finden Sie im entsprechenden Artikel.
Typische Fragen von Bauherren
Was kostet die Planung bis zur Genehmigung?
Die Kosten richten sich nach den anrechenbaren Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad.
Typischerweise umfassen diese Phasen etwa 4–8% der Baukosten als grobe Orientierung, abhängig von Honorarzone und Projektgröße.
Die genauen Honorare werden nach HOAI-Tabellen berechnet, nicht prozentual.
Mehr zu Architektenkosten und Honoraren erfahren Sie im verlinkten Artikel.
Wie lange dauert die Planung bis zur Genehmigung?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Komplexität des Vorhabens.
Die Planung bis zur Genehmigung (LPH 1–4) kann bei einfachen Projekten in drei bis sechs Monaten abgeschlossen sein.
Die Genehmigungsbearbeitung durch die Behörde dauert zusätzlich mehrere Wochen bis Monate.
Komplexere Vorhaben benötigen entsprechend mehr Zeit.
Die Planungsphasen bauen aufeinander auf.
Kann ich einzelne Planungsschritte beauftragen?
Ja, die HOAI ermöglicht es, einzelne Leistungsphasen separat zu beauftragen. Viele Bauherren beauftragen zunächst nur die Vorplanung für eine erste Einschätzung.
Zusammenfassung
Die Leistungsphasen strukturieren den Planungsprozess von der ersten Idee bis zur fertigen Umsetzung.
Sie sorgen dafür, dass nichts übersehen wird und dass jede Phase ihren Beitrag zum Gesamtprojekt leistet.
Für Bauherren bedeutet das Planungssicherheit und Transparenz – sie können genau die Leistungen beauftragen, die sie benötigen.
Die Honorarordnung definiert diese Struktur als Orientierungsgrundlage.