Architekturplanung

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Dieser Überblick zur Architekturplanung zeigt, was Bauherren wissen sollten.

Architekturplanung ist die gestalterische und funktionale Entwicklung eines Bauvorhabens, die Entscheidungen zwischen Gestaltung, Technik und Recht strukturiert.

Sie übersetzt Anforderungen in räumliche Lösungen und sorgt dafür, dass diese technisch, rechtlich und wirtschaftlich umsetzbar sind.

Kurz gesagt

  • Architekturplanung verbindet Gestaltung, Funktion, Technik und Recht.
  • Entscheidungen in frühen Phasen bestimmen Kosten und Ablauf.
  • Planung ist ein strukturierter Prozess, kein Einzeltermin.
  • Fachplaner werden je nach Thema gezielt eingebunden.
  • Gute Planung reduziert spätere Änderungen.

Was ist Architekturplanung?

Architekturplanung umfasst:

  • Gestaltung und Entwurf
  • Übersetzung von Anforderungen in umsetzbare Konzepte
  • Vernetzte Betrachtung von Gestaltung, Funktion, Technik, Recht und Wirtschaftlichkeit
  • Einen strukturierten Ablauf entlang der Leistungsphasen

Die Inhalte der Architekturplanung

Architekturplanung beginnt mit dem Verstehen der Aufgabe:

In dieser Phase werden Varianten geprüft, Anforderungen priorisiert und der Entwurf mit den Rahmenbedingungen abgeglichen.

Je früher Zielkonflikte zwischen Kosten, Fläche und Technik geklärt sind, desto stabiler wird der weitere Prozess.

Darauf aufbauend werden Lösungen entwickelt, die fünf Ebenen berücksichtigen:

Besonderheiten bei Umbau und Sanierung in der Planung

Im Bestand sind rechtliche Fragen wie Bestandsschutz und Abweichungen oft entscheidend. Deshalb fließen Bestandsunterlagen, Bauteilzustand und mögliche Auflagen früh in die Entwurfsarbeit ein.

Bei Umbauprojekten und Sanierungsprojekten beginnt die Planung mit der Bestandsaufnahme.

Besonders bei denkmalgeschützten Bauten erfordert die Planung besondere Sorgfalt.

Mehr zum Bestand nutzen erfahren Sie im verlinkten Artikel.

Warum Planung wichtig ist

Architekturplanung schafft Orientierung. Sie hilft, Entscheidungen fundiert zu treffen, Kosten realistisch einzuschätzen und spätere Änderungen oder Überraschungen zu vermeiden.

Praxis-Hinweis

Je früher Ziele, Budget und Rahmenbedingungen geklärt sind, desto stabiler wird der Entwurf. Spätere Änderungen wirken sich auf Kosten und Genehmigung aus.

Die Struktur der Planung

Die Architekturplanung folgt der Struktur der neun Leistungsphasen nach der Honorarordnung (HOAI). Die Kostenkontrolle begleitet den gesamten Planungsprozess.

Die Leistungsphasen bauen aufeinander auf, sind in der Praxis aber oft iterativ.

Rückfragen aus Behörden oder Fachplanung können zu Anpassungen führen, die sauber dokumentiert werden müssen.

Typische Fehler vermeiden

Hinweis

Typische Fehler in der Planung sind:

  • Planung überstürzen: Gute Planung braucht Zeit
  • Kostenplanung vernachlässigen: Realistische Kostenschätzungen sind wichtig
  • Genehmigungsanforderungen unterschätzen: Die Genehmigungsplanung und Prüfung muss die maßgeblichen baurechtlichen Anforderungen erfüllen, die je nach Vorhaben unterschiedlich sein können

Typische Fragen von Bauherren

Welche Entscheidungen werden in der Architekturplanung getroffen?

In der Architekturplanung werden grundlegende Entscheidungen getroffen:

Diese Entscheidungen prägen das gesamte Bauvorhaben und sollten daher fundiert getroffen werden.

Kann ich die Planung schrittweise beauftragen?

Ja, die Honorarordnung ermöglicht es, einzelne Planungsphasen nach HOAI separat zu beauftragen. Viele Bauherren beauftragen zunächst nur die Vorplanung für eine erste Einschätzung, bevor sie sich für die vollständige Planung entscheiden. Das gibt Flexibilität und Planungssicherheit.

Zusammenfassung

Architekturplanung übersetzt Anforderungen in räumliche Lösungen und sorgt dafür, dass diese technisch, rechtlich und wirtschaftlich umsetzbar sind. Sie folgt einem strukturierten Prozess und schafft Orientierung für Bauherren.

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Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels mit Sitz in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der sachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung eines konkreten Bauvorhabens. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen (überwiegend Bayern).

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