Rechtliche Einordnung

Rechtliche Einordnung bedeutet, baurechtliche Anforderungen, Rechtsquellen und Spielräume früh zu klären. Die folgenden Artikel helfen dabei, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Ihre Planung prägen und welche Fragen zuerst geklärt werden sollten.

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Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels mit Sitz in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der sachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung eines konkreten Bauvorhabens. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen (überwiegend Bayern).

Ich biete architektonische Beratungen mit definiertem Umfang zu Festpreisen an. Bei Unklarheiten klären wir das im kostenfreien Erstgespräch. → Kontakt aufnehmen

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