Fachplaner im Bauwesen – wann braucht man welche?

Bei einem Bauvorhaben arbeiten verschiedene Fachplaner im Bauwesen zusammen: Architekt, Statiker, Brandschutzplaner, Haustechniker. Welche Fachplaner wann erforderlich sind, hängt von der Gebäudeklasse und der Art des Vorhabens ab. Dieser Artikel erklärt, welche Fachplaner man braucht und was ein Architekt selbst machen darf.

Die örtlichen Baubehörden im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm prüfen bei der Genehmigungsplanung, ob alle erforderlichen Fachplanungen vorhanden sind.

Welche Fachplaner gibt es?

Bei einem Bauvorhaben arbeiten verschiedene Fachplaner zusammen:

Der Architekt koordiniert die verschiedenen Fachplaner und stellt sicher, dass alle Planungen aufeinander abgestimmt sind. Er ist für die Gesamtplanung verantwortlich und übernimmt die Bauleitung.

Tragwerksplanung (Statik)

Die Tragwerksplanung ist für die Standsicherheit des Gebäudes zuständig. Sie berechnet, ob das Gebäude den statischen Anforderungen entspricht und ob die Konstruktion ausreichend tragfähig ist.

Für nahezu alle Bauvorhaben ist ein Tragwerksplaner erforderlich. Wann braucht man einen Statiker? Ausnahmen sind nur sehr kleine, einfache Gebäude ohne statische Anforderungen. In Bayern müssen Tragwerksplaner in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sein.

Der Statiker erstellt:

Der Architekt koordiniert die Statik und stellt sicher, dass die statischen Anforderungen in die Ausführungsplanung einfließen.

Brandschutzplanung

Der Brandschutznachweis (BSN) ist ein wichtiger Bestandteil der Genehmigungsplanung. Er zeigt, dass das Gebäude den brandschutzrechtlichen Anforderungen entspricht.

Die Berechtigung zur Erstellung des Brandschutznachweises hängt von der Gebäudeklasse ab. Was ein Architekt selbst machen darf, variiert je nach Gebäudeklasse:

Gebäudeklasse 1 bis 3

Für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (bis 7 Meter Höhe) kann der Architekt als Bauvorlageberechtigter den Brandschutznachweis selbst erstellen. Das gilt für:

Der Architekt muss dafür keine zusätzliche Qualifikation nachweisen – die Berechtigung ergibt sich aus seiner Tätigkeit als Bauvorlageberechtigter.

Gebäudeklasse 4 – Brandschutznachweis

Für Gebäude der Gebäudeklasse 4 (bis 13 Meter Höhe, bis 2 Nutzungseinheiten) kann der Architekt den Brandschutznachweis nur dann selbst erstellen, wenn er:

Ist der Architekt nicht in dieser Liste eingetragen, muss ein spezialisierter Brandschutzplaner beauftragt werden.

Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten – Brandschutznachweis

Für Gebäude der Gebäudeklasse 5 (über 13 Meter Höhe oder mehr als 2 Nutzungseinheiten) und Sonderbauten muss der Brandschutznachweis durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigt oder bauaufsichtlich geprüft werden.

In diesem Fall ist ein spezialisierter Brandschutzplaner erforderlich, der den Nachweis erstellt und von einem Prüfsachverständigen prüfen lässt.

Haustechnik (TGA)

Die Haustechnik umfasst alle technischen Anlagen eines Gebäudes: Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro. Die Planung dieser Anlagen wird als Technische Gebäudeausrüstung (TGA) bezeichnet.

Für nahezu alle Bauvorhaben ist ein Haustechniker erforderlich, da technische Anlagen geplant werden müssen. Ausnahmen sind nur sehr einfache Gebäude ohne technische Anlagen.

Der Haustechniker plant:

Der Architekt koordiniert die Haustechnik und stellt sicher, dass die technischen Anlagen in die Architekturplanung integriert werden.

Energieeffizienz und Wärmeschutz

Für die Energieeffizienz und den Wärmeschutz eines Gebäudes sind verschiedene Nachweise erforderlich. Diese können teilweise vom Architekten erstellt werden, teilweise ist ein spezialisierter Energieberater erforderlich.

Ein Architekt kann grundsätzlich Energieeffizienznachweise erstellen, wenn er die erforderlichen Kenntnisse hat. Was ein Architekt selbst machen darf, hängt von seiner Qualifikation ab. Für bestimmte Nachweise – etwa den Energieausweis oder spezielle Berechnungen – kann jedoch ein spezialisierter Energieberater sinnvoll sein.

Der Architekt koordiniert die Energieeffizienzplanung und stellt sicher, dass die Anforderungen in die Planung einfließen.

Koordination der Fachplaner

Der Architekt ist für die Koordination der verschiedenen Fachplaner verantwortlich. Er stellt sicher, dass:

Die Koordination beginnt bereits in der frühen Planungsphase und begleitet das gesamte Projekt bis zur Fertigstellung. Eine gute Koordination verhindert Verzögerungen und zusätzliche Kosten.

Abhängigkeit von der Gebäudeklasse

Welche Fachplaner erforderlich sind, hängt maßgeblich von der Gebäudeklasse ab:

Gebäudeklasse 1 und 2 (Einfamilienhäuser, Reihenhäuser)

Für einfache Einfamilienhäuser und Reihenhäuser sind typischerweise erforderlich:

Der Architekt kann den Brandschutznachweis selbst erstellen.

Gebäudeklasse 3 (Kleinere Mehrfamilienhäuser bis 7 m)

Für kleinere Mehrfamilienhäuser sind typischerweise erforderlich:

Der Architekt kann den Brandschutznachweis selbst erstellen.

Gebäudeklasse 4 – Fachplaner-Anforderungen

Für höhere Gebäude bis 13 Meter sind typischerweise erforderlich:

Der Architekt kann den Brandschutznachweis nur erstellen, wenn er in der Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz eingetragen ist. Ansonsten ist ein Brandschutzplaner erforderlich.

Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten – Fachplaner-Anforderungen

Für höhere Gebäude über 13 Meter oder Sonderbauten sind typischerweise erforderlich:

Der Brandschutznachweis muss durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigt werden.

Praktische Bedeutung für Bauherren

Für Bauherren ist es wichtig zu wissen, welche Fachplaner erforderlich sind und was der Architekt selbst machen kann. Das beeinflusst:

Eine frühe Klärung, welche Fachplaner erforderlich sind, hilft bei der Planung und Kostenkontrolle. Der Architekt kann bei der Auswahl der Fachplaner beraten und die Koordination übernehmen.

Die Baubehörden im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm prüfen bei der Genehmigungsplanung, ob alle erforderlichen Fachplanungen vorhanden sind.

Zusammenfassung

Welche Fachplaner bei einem Bauvorhaben erforderlich sind, hängt von der Gebäudeklasse und der Art des Vorhabens ab:

Der Architekt koordiniert die Fachplaner und kann bei Gebäudeklassen 1 bis 3 den Brandschutznachweis selbst erstellen. Für höhere Gebäudeklassen oder Sonderbauten sind spezialisierte Fachplaner erforderlich.

Eine frühe Abstimmung mit den Fachplanern hilft, Verzögerungen zu vermeiden und die Genehmigungsplanung reibungslos durchzuführen.


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