Genehmigungs-Check Bayern Einordnung in 9 Fragen
Brauche ich für mein Bauvorhaben eine Baugenehmigung?
9 kurze Fragen – eine erste Orientierung für Bauherren in Bayern.
Der Check zeigt, ob eine Genehmigung wahrscheinlich ist, ob ein Bauantrag nötig wird und welche Punkte Sie gezielt prüfen sollten.
- Vorhabenart, Lage und Bebauungsplan verständlich einordnen
- Typische Risiken erkennen, bevor Sie Zeit investieren
- Nächste sinnvolle Schritte ableiten
Sie können jederzeit zurückgehen und Antworten ändern.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Satzungen und behördlichen Entscheidungen.
Hinweis zur Einordnung:
Verfahrensfrei bedeutet, dass kein Bauantrag erforderlich ist. Abstandsflächen, Satzungen und technische Regeln gelten trotzdem.
Mehr dazu im Artikel „Genehmigungsfrei – was das wirklich heißt".
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Eine kurze architektonische Einordnung hilft, das Verfahren realistisch einzuschätzen.
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Erstgespräch zur EinordnungWarum ist mein Vorhaben wahrscheinlich genehmigungspflichtig?
Die BayBO definiert enge Grenzen für verfahrensfreie Vorhaben. Oft sind es kleine Abweichungen bei Abständen, Nutzung oder Umfang, die eine Genehmigungspflicht auslösen. Auch Umbauten im Bestand oder kleine Anbauten können genehmigungspflichtig sein, wenn sie die Vorgaben überschreiten.
Heißt „genehmigungspflichtig" automatisch ein großes Verfahren?
Nein. Genehmigungspflichtig bedeutet, dass eine formale Prüfung nötig ist – der Aufwand hängt vom Vorhaben ab. Einfache Fälle können mit einer Voranfrage oder kurzen Einordnung schnell geklärt werden. Komplexere Vorhaben erfordern einen vollständigen Bauantrag.
Was ist bei Umbau, Gaube, Balkon oder Carport typisch kritisch?
Umbau: Auch im Bestand kann eine Nutzungsänderung oder Eingriff in tragende Bauteile Genehmigungspflicht auslösen.
Gaube: Dachausbau verändert Volumen und kann Abstände beeinflussen – oft genehmigungspflichtig.
Balkon: Fassadenveränderung, oft Grenzbereich – Abstände und Bebauungsplan entscheiden.
Carport: Kann verfahrensfrei sein, wenn Größe und Abstände passen – oft sind aber örtliche Satzungen entscheidend.
Wann ist ein Vorhaben tatsächlich verfahrensfrei – und warum ist das selten eindeutig?
Verfahrensfrei bedeutet: kein Bauantrag nötig. Trotzdem müssen BayBO-Vorschriften eingehalten werden. Die Grenzen sind eng – Abstände, Bebauungsplan, örtliche Satzungen können schnell eine Prüfpflicht auslösen. Zudem ist die Einordnung ohne Fachkenntnis schwer zu beurteilen. Deshalb ist eine kurze fachliche Prüfung auch bei vermeintlich einfachen Vorhaben sinnvoll.
Häufige Fragen zum Genehmigungs-Check
Brauche ich in Bayern immer eine Baugenehmigung?
Nicht immer. Entscheidend sind Vorhabenart, Lage (Innen-/Außenbereich), Bebauungsplan und örtliche Satzungen. Der Check zeigt, ob eine Genehmigung wahrscheinlich ist oder ob ein verfahrensfreies Vorgehen in Betracht kommt.
Ist ein Bauantrag in Bayern immer nötig?
Nicht immer. Bei verfahrensfreien Vorhaben entfällt der Bauantrag, die Vorschriften gelten aber weiter. Der Check hilft, die Genehmigungspflicht vorab einzuordnen.
Was bedeutet Bauen im Außenbereich?
Außenbereich bedeutet: außerhalb zusammenhängender Ortschaften. Dort gelten strengere Regeln, Neubau ist oft nur ausnahmsweise möglich.
Was bedeutet „verfahrensfrei“?
„Verfahrensfrei“ bedeutet: kein Bauantrag, aber volle Verantwortung beim Bauherrn. Abstandsflächen, Bebauungsplan und weitere Vorgaben müssen trotzdem eingehalten werden – oft ohne behördliche Vorabprüfung.
Wo finde ich den Bebauungsplan?
Bebauungspläne erhalten Sie bei der Gemeinde, im Bauamt oder online im kommunalen Geoportal. Wichtig: Nicht jeder Plan ist eindeutig – Ausnahmen und Befreiungen sind häufig der entscheidende Punkt.
Was tun, wenn ich unsicher bin?
Wenn Unsicherheit bleibt, ist eine kurze fachliche Prüfung sinnvoll. Häufig reichen Lageplan, Fotos und eine einfache Skizze, um Genehmigungsfähigkeit und Risiken realistisch einzuschätzen.