Hauskauf in Bayern

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Vor dem Hauskauf sollten der bauliche und der genehmigte Zustand geprüft werden. Der Kern des Legalitätschecks ist ein Dreifachvergleich: Was ist amtlich genehmigt, was ist tatsächlich gebaut und genutzt, und was möchten Sie nach dem Kauf damit tun?

Bestandsprüfung vor dem Hauskauf: Genehmigung, Zustand, Risiken und Sanierungsreihenfolge nachvollziehbar ordnen

„Legalitätscheck“ ist kein amtliches Verfahren und keine Garantie für vollständige Rechtssicherheit. Er ist eine strukturierte technische und bauplanungsrechtliche Vorprüfung. Vertragsrechtliche Zusicherungen, Haftung und Kaufvertragsgestaltung gehören zum Notar oder Rechtsanwalt.

Vor Bindung prüfen

Nicht belegte Wohnfläche, Anbauten oder Nutzungen sollten weder im Kaufpreis noch in der Finanzierung oder Umbauplanung als gesichert vorausgesetzt werden. Ein späterer Bauantrag kann möglich sein, ist aber kein Ersatz für die Prüfung vor der Kaufentscheidung.

Welche Unterlagen sollten vorliegen?

UnterlagePrüffrageWarnsignal
BaugenehmigungenWelche Baukörper und Nutzungen wurden genehmigt?nur ein Bescheid, aber keine zugehörigen Pläne
genehmigte PläneStimmen Außenmaße, Geschosse, Grundriss und Räume?Exposéplan ohne Genehmigungsvermerk
Nachträge und TekturenWelche späteren Änderungen wurden zugelassen?jüngster Umbau fehlt in der Akte
NutzungsänderungenSind Einliegerwohnung, Gewerbe oder Feriennutzung belegt?tatsächliche Nutzung weicht von Raumbezeichnung ab
LageplanPassen Anbauten, Garage und Nebengebäude?Baukörper stehen anders oder näher an Grenzen
Abweichungen/BefreiungenWelche Regelabweichung wurde konkret genehmigt?pauschale mündliche Aussage ohne Bescheid
WohnflächenberechnungWelche Räume und Flächen wurden angesetzt?Keller oder Hobbyraum pauschal als Wohnfläche gerechnet
Abstandsflächenübernahmen und GrundbuchWelche öffentlich- und privatrechtlichen Sicherungen bestehen?Unterlagen nicht aktuell oder nicht grundstücksbezogen

Die Bauakte enthält nicht zwingend alle privatrechtlichen oder technischen Informationen. Umgekehrt belegt ein Grundbucheintrag keine Baugenehmigung.

Schritt 1: Bauakte einsehen

Nach dem BayernPortal kann die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde bei berechtigtem Interesse Einsicht in abgeschlossene Bauakten gewähren. Ein Kaufinteressent sollte regelmäßig eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen. Der vollständige Ablauf steht unter Bauakte einsehen in Bayern.

Für die Prüfung werden möglichst alle Vorgänge benötigt:

Schritt 2: Genehmigten Gesamtstand bilden

Die Genehmigungshistorie wird chronologisch ausgewertet. Ein späterer Plan kann nur einen Anbau betreffen; der übrige Bestand richtet sich weiter nach früheren Unterlagen. Deshalb werden Bescheide und zugehörige Planstände miteinander verknüpft.

Für jeden Gebäudeteil sollte feststehen:

Schritt 3: Gebäude aufnehmen und vergleichen

Bei der Besichtigung reicht eine Fotoliste nicht. Erforderlich sind zielgerichtete Maße und Nutzungsangaben:

Das Aufmaß wird mit den genehmigten Plänen überlagert. Technische Mängel werden getrennt erfasst; ein genehmigtes Bauteil kann schadhaft sein, ein technisch gutes Bauteil kann ungenehmigt sein.

StatusBedeutungNächster Schritt
belegt und übereinstimmendBescheid, Plan und Bestand passen im geprüften Umfanggewünschte künftige Nutzung noch gesondert prüfen
geringfügige Planabweichung, Wirkung offenAbweichung vorhanden, rechtliche Bedeutung nicht bewertetgezielt planungs- und bauordnungsrechtlich prüfen
nicht belegtim eingesehenen Bestand kein passender NachweisSuchumfang dokumentieren und weitere Quellen prüfen
genehmigungsbedürftig möglichnachträglicher Antrag erscheint prüfbarGenehmigungsfähigkeit und Kosten vor Kauf klären
erheblicher KonfliktNutzung, Lage oder Baukörper widersprechen erkennbar den GrundlagenKaufannahmen korrigieren; Behörde und Rechtsberatung einbinden

Diese Matrix beschreibt den Erkenntnisstand, nicht die endgültige Behördenentscheidung. „Nicht belegt“ ist kein Synonym für „unzulässig“ – aber auch kein positiver Genehmigungsnachweis.

Typische Risikobereiche beim Hauskauf

Keller und Hobbyraum

Als Schlaf-, Wohn- oder Mietraum genutzte Kellerräume müssen gegen die genehmigten Raumbezeichnungen und Anforderungen an Aufenthaltsräume und Rettungswege geprüft werden. Einzelheiten: Keller und Hobbyraum zu Wohnraum.

Garage als Zimmer

Bei der Garage zu Wohnraum können Abstandsflächen und Stellplätze den Umbau verhindern oder zusätzliche Maßnahmen erfordern. Eine Grenzgarage übernimmt ihre Begünstigung nicht automatisch in die Wohnnutzung.

Dachgeschoss und zusätzliche Wohnung

Ausgebautes Dach, Gauben und weitere Wohnung sind jeweils gegen genehmigte Pläne zu halten. Aktuelle Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO beweist nicht rückwirkend den Genehmigungsstand einer früheren Baumaßnahme.

Anbauten, Wintergärten und Terrassenüberdachungen

Größe, Lage, Bauzeit und damaliger Verfahrensweg müssen getrennt betrachtet werden. Heutige Verfahrensfreiheit ersetzt keine Prüfung der tatsächlichen Abmessungen und materiellen Zulässigkeit.

Wohnfläche

Verkaufsangabe, WoFlV-Berechnung und genehmigte Nutzung können voneinander abweichen. Der Wohnflächenrechner nach WoFlV prüft Rechenregeln, nicht die baurechtliche Zulassung eines Raums.

Was aktuelle Verfahrensfreiheit nicht beweist

Art. 55 Abs. 2 BayBO stellt klar, dass Genehmigungsfreiheit nicht von den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entbindet und bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse unberührt lässt. Deshalb reichen Sätze wie „Das wäre heute genehmigungsfrei“ nicht für den Legalitätscheck.

Zu unterscheiden sind:

Wenn eine Abweichung gefunden wird

  1. Umfang dokumentieren: betroffener Raum oder Baukörper, Maße und Nutzung.
  2. Aktenfund verifizieren: richtiger Vorgang, genehmigter Plan und eventuelle Nachträge.
  3. Zulässigkeit vorprüfen: Bebauungsplan oder §§ 34/35 BauGB, BayBO und örtliche Satzungen.
  4. Technische Nachweise abschätzen: Tragwerk, Brandschutz, Rettungswege, Feuchte oder Stellplätze.
  5. Lösungsweg bestimmen: unveränderter Bestand beantragen, baulich anpassen, Nutzung ändern oder rückbauen.
  6. Kosten und Unsicherheit in die Kaufentscheidung aufnehmen.
  7. Vertragliche Folgen rechtlich regeln lassen: keine technische Vorprüfung als Vertragsklausel ausgeben.

Der eigene Artikel zur nachträglichen Baugenehmigung beschreibt den anschließenden Planungs- und Antragsweg.

Umfang und Grenze des Checks

Ein sinnvoller Prüfbericht nennt:

Nicht umfasst sind ohne gesonderten Auftrag insbesondere vollständige Schadstoff-, Tragwerks-, Altlasten- oder Vertragsprüfungen. Bei Verdachtsmomenten werden die zuständigen Fachleute benannt.

Häufige Fragen

Reicht die Zusicherung „alles genehmigt“ im Exposé?

Für die technische und öffentlich-rechtliche Prüfung sollte diese Aussage mit Bauakte, Bescheiden und genehmigten Plänen belegt und am Gebäude überprüft werden. Ihre vertragliche Wirkung beurteilen Notar oder Rechtsanwalt.

Nein. Ein Architekt kann Unterlagen und Bestand fachlich vergleichen, Abweichungen bewerten und Antragswege planen. Die abschließende behördliche oder rechtliche Entscheidung kann er nicht vorwegnehmen.

Was, wenn die Bauakte unvollständig ist?

Die Lücke wird dokumentiert und mit privaten Originalunterlagen oder weiteren verfügbaren Quellen bearbeitet. Kaufpreis und Nutzung sollten den ungeklärten Zustand nicht als genehmigt voraussetzen.

Ist ein Legalitätscheck eine Immobilienbewertung?

Nein. Er untersucht Genehmigungs- und Bestandsfragen. Verkehrswert, Finanzierung, Schadstoffe und vollständige technische Due Diligence sind eigene Leistungen.

Amtliche Quellen – Stand 01.09.2026

Stand:

Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.

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