Geländer und Umwehrungen in Bayern nach Art. 36 BayBO

Umwehrung und Geländer Bayern: bei mehr als 0,50 m Höhenunterschied sichern, ausreichend hoch und fest nach Art. 36 BayBO
Geländer und Umwehrungen in Bayern nach Art. 36 BayBO

Art. 36 BayBO als Schnittgrafik: Auslöseschwelle, Grundanforderungen und Kindersicherheit ohne erfundene pauschale Geländerhöhe.

Lizenz: CC BY-ND 4.0 – Namensnennung, unverändert. Details: Impressum.

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