Zählt das Dachgeschoss als Vollgeschoss? – 2/3-Regel und 2,30 m

Zählt das Dachgeschoss als Vollgeschoss: 2/3-Regel, 2,30 m Höhe (Fortgeltung; Messweise im Einzelfall durch die Genehmigungsbehörde).
2/3-Regel und 2,30 m

Die Grafik zeigt die 2/3-Regel mit 2,30 m für die Einordnung in Bayern; Messweise und Auslegung entscheidet die Genehmigungsbehörde im Einzelfall.

Lizenz: CC BY-ND 4.0 – Namensnennung, unverändert. Details: Impressum.

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