Garage und Carport in Bayern: Verfahren und Grenzbebauung

Garage und Carport Bayern: 50-m²-Schwelle der Verfahrensfreiheit nur unter weiteren Voraussetzungen; Grenzprivileg bis 3 m Höhe, 9 m je Grenze und 15 m insgesamt
Garage und Carport in Bayern: Verfahren und Grenzbebauung

Voraussetzungen der Verfahrensfreiheit bei bis zu 50 m² nach Art. 57 BayBO und Grenzbebauung nach Art. 6 Abs. 7 BayBO kompakt gegenübergestellt.

Lizenz: CC BY-ND 4.0 – Namensnennung, unverändert. Details: Impressum.

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